Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gem. § 83 GO NW die außerplanmäßige Bereitstellung von Finanzmitteln (Auszahlungen) in Höhe von 100.000 € beim Produkt 005.002.001 "Leistungen nach dem SGB XII" zur Abwicklung von Altfällen im Rahmen der Kostenerstattung gem. § 107 BSHG. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei der Kreisumlage (Produkt 016.001.001) „allgemeine Finanzwirtschaft“. |
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