Auszug - Kostenerstattung bei Umzug gem. § 107 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) hier: Bereitstellung außerplanmäßiger Finanzmittel zur Abwicklung von Altfällen  

 
 
18. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1019/2007 Kostenerstattung bei Umzug gem. § 107 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
hier: Bereitstellung außerplanmäßiger Finanzmittel zur Abwicklung von Altfällen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Aubel, Hans-Willi
2. Wegner, Cornelia
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gem

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gem. § 83 GO NW die außerplanmäßige Bereitstellung von Finanzmitteln (Auszahlungen) in Höhe von 100.000 € beim Produkt 005.002.001 "Leistungen nach dem SGB XII" zur Abwicklung von Altfällen im Rahmen der Kostenerstattung gem. § 107 BSHG.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei der Kreisumlage (Produkt 016.001.001) „allgemeine Finanzwirtschaft“.