Auszug - Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten  

 
 
18. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1024/2007 Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Scholz, Jürgen
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss

Der Stadtverordnete Helmut Hauda wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs

Der Stadtverordnete Helmut Hauda wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.