Auf Anfrage der Stadtverordneten
Bornhold und Peters unterrichtet Dezernent Graef über die Mehrausgaben und die
Kostenentwicklung und weist auf die völlig veränderten Rahmenbedingungen hin. Bürgermeister Heckmann erklärt auf
Nachfrage des Stadtverordnetem Opitz, dass die im Zuge des Antragsverfahrens
der Mittel für Städtebauförderung die Belange der Behinderten durch
Einschaltung des zuständigen Gremiums Berücksichtigung finden.
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die Kenntnisnahme der Erhöhung des
Gesamtausgabebedarfs bei den Haushaltsstellen 1.615.962.1.3 “Straßenbau Brückenweg” und 1.660.981.2.2 “Stützmauer Brückenweg” gem. § 29 GemHVO. Die Mehrausgaben in Höhe von
1.043.800,- € sind im Haushaltsplan 2004 als kassenwirksame Ausgaben bzw.
als Verpflichtungsermächtigung für 2005 zu berücksichtigen. |
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