Auszug - Unterrichtung über Mehrausgaben nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zum Straßenausbau Brückenweg  

 
 
37. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 8.1
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.07.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0154/2003 Unterrichtung über Mehrausgaben nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zum Straßenausbau Brückenweg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Anfrage der Stadtverordneten Bornhold und Peters unterrichtet Dezernent Graef über die Mehrausgaben und die Kostenentwicklung und weist auf die völlig veränderten Rahmenbedingungen hin

Auf Anfrage der Stadtverordneten Bornhold und Peters unterrichtet Dezernent Graef über die Mehrausgaben und die Kostenentwicklung und weist auf die völlig veränderten Rahmenbedingungen hin.

 

Bürgermeister Heckmann erklärt auf Nachfrage des Stadtverordnetem Opitz, dass die im Zuge des Antragsverfahrens der Mittel für Städtebauförderung die Belange der Behinderten durch Einschaltung des zuständigen Gremiums Berücksichtigung finden.

   

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die Kenntnisnahme der Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei den Haushaltsstellen 1.615.962.1.3  Straßenbau Brückenweg” und 1.660.981.2.2 “Stützmauer Brückenweg”

 

                                                    Von insgesamt     766.200,00  

                                                    Um                     1.043.800,00  

 

                                                    auf                      1.810.000,00 

 

gem. § 29 GemHVO.

 

Die Mehrausgaben in Höhe von 1.043.800,- € sind im Haushaltsplan 2004 als kassenwirksame Ausgaben bzw. als Verpflichtungsermächtigung für 2005 zu berücksichtigen.