Auszug - Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW), Wipperfürth; Neuregelung der Stromversorgung in Wermelskirchen  

 
 
37. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.07.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0157/2003 Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW), Wipperfürth;
Neuregelung der Stromversorgung in Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Löffler, Heinz
Federführend:Verwaltungsvorstand Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die nachfolgend aufgeführten Vertragsunterlagen bezüglich der Neuregelung der Stromversorgung in Wermelskirchen bei 3 Enthaltungen (1 SPD, 1 UWG, 1 Grüne) und 1 Gegenstimme (SPD) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat fol

Im Vorfeld erläutern die Fraktionsvorsitzenden Bilstein (SPD), Paulig (Grüne) und Seeger (CDU) ihre Einschätzung der Vertragsgestaltung und begründen ihr Abstimmungsverhalten.

Aufgrund der Erörterung wird eine weitere Beratung – wie vorgesehen – in nichtöffentlicher Sitzung für entbehrlich gehalten. Über die Beschlussempfehlung an der Rat der Stadt wird abgestimmt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt bei 3 Enthaltungen (1 SPD, 1 UWG, 1 Grüne) und 1 Gegenstimme (SPD), die nachfolgend aufgeführten Vertragsunterlagen bezüglich der Neuregelung der Stromversorgung in Wermelskirchen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt stimmt den nachstehenden Verträgen

 

-          Gesellschaftsvertrag über eine stille Gesellschaft mit RWE Plus

-          Konsortialvertrag mit RWE Plus

-          Gesellschaftsvertrag der BEW-Netze-GmbH und

-          Konsortialvertrag mit RWE net

 

zu und beauftragt den Vertreter der Stadt Wermelskirchen in der Gesellschafterversammlung der BEW, diesen Beschluss des Rates in der Gesellschafterversammlung zur Kenntnis zu geben und rechtsverbindliche Erklärungen im Namen der Stadt Wermelskirchen abzugeben und entgegen zu nehmen.

 

Ein neuer Konzessionsvertrag über die Stromversorgung im Gebiet der Stadt Wermelskirchen ist zwischen der Stadt Wermelskirchen und der BEW mit Wirkung zum 01.01.2004 abzuschließen.