Frau Ludwig-Schieffers erläutert kurz noch einmal die Vorlage. Auf entsprechende Nachfrage erklärt sie, dass der Hort einer anderen Finanzierung unterliegt als die OGATA und daher die Beitragssätze von Hort und OGATA nicht angepasst werden können. Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Gleichzeitig hebt der Rat der Stadt Wermelskirchen die Satzung vom 19.06.2006 auf. |
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