Herr Eisbach und Herr Wilke (beide CDU) regen an zu prüfen, ob in Wermelskirchen eine Entsorgungsstelle für Elektrogroßgeräte eingerichtet werden könnte, die die Geräte - analog zur Entsorgung von Elektrokleingeräten - kostenlos annimmt. Weiter sollte geprüft werden, ob dies im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit einem Unternehmen oder einem Verein durchzuführen wäre, um einerseits die Wertstoffe zu gewinnen, andererseits eventuell neue Arbeitsfelder und Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen. Zu § 6 „Anschluss- und Benutzungszwang“ merkt Herr Eisbach an, dass seine Fraktion derzeit prüft, ob sie eine Änderung der Allgemeinverfügung vom 4. Oktober 2006 beantragen wird. Für die neue Regelung in § 20 „Benutzung der kommunalen Entsorgungseinrichtungen; Anfall der Abfälle“, Satz 4 fragt Herr Eisbach nach den Kontrollen und Ahndungen bei Verstößen seitens der Stadt Wermelskirchen. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die 2. Nachtragssatzung über die Einsammlung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen in der Stadt Wermelskirchen (Abfallsatzung) vom 18.12.2001 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung (Anlage 1) zu beschließen. Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung zur Abfallsatzung der Stadt Wermelskirchen ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beizufügen. Der Umweltausschuss fasst diesen Beschluss mit 15 Stimmen (6 CDU, 4 SPD, 2 Bürgerforum, 1 WNK UWG, 1 UWG und 1 Bündnis 90 / Die Grünen) bei einer Gegenstimme (Bündnis 90 / Die Grünen). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||