Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern (Kindertagespflege, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte und Offene Ganztagsschule) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Gleichzeitig hebt der Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig die Satzung vom 19.06.2006 auf. |
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