Der Rat beschließt einstimmig die 2. Nachtragssatzung über die Einsammlung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen in der Stadt Wermelskirchen (Abfallsatzung) vom 18.12.2001 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung zur Abfallsatzung der Stadt Wermelskirchen ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beizufügen. |
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