Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Am Wiesenhang" im Ortsteil Dhünn hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
19. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1045/2007 Herstellung der Erschließungsanlage "Am Wiesenhang" im Ortsteil Dhünn
hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauverwaltungsamt   
 
Beschluss

Übernahme:

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Firma Ten Brinke GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Am Wiesenhang“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Am Wiesenhang“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 4, Flurstücke 393, 415, 428 und Teilstück aus 422.

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.