Zu A Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: Zu 1.6 Seite 4 Bezogen auf die Stellungnahme des Rheinischen Amts für Bodendenkmalpflege, Bonn, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der gewünschte Freiraum für das Baudenkmal in der Entwicklungssatzung berücksichtigt wird. Die 28. Änderung des FNP bleibt bei der Darstellung „Wohnfläche“ in diesem Bereich. Zu 1.71 Seite 4 Bezogen auf die Stellungnahme der Höheren und Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass für den Quell- und Bachbereich in der Entwicklungssatzung eine bauliche Entwicklung ausgeschlossen wird. Die 28. Änderung des FNP bleibt bei der Darstellung „Wohnfläche“ in diesem Bereich. Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die Durchführung einer FFH – Voruntersuchung in den Umweltbericht integriert wird. Zu 1.73 Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der Fachabteilung Wasser- und Abfallwirtschaft und Bodenschutz des Kreises beschließt der Rat der Stadt einstimmg, dass für den Quell- und Bachbereich in der Entwicklungssatzung eine bauliche Entwicklung ausgeschlossen wird. Die 28. Änderung des FNP bleibt bei der Darstellung „Wohnfläche“ in diesem Bereich. Zu 1.8 Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme des Wupperverbandes beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass für den Quell- und Bachbereich in der Entwicklungssatzung eine bauliche Entwicklung ausgeschlossen wird. Die 28. Änderung des FNP bleibt bei der Darstellung „Wohnfläche“ in diesem Bereich. Zu 2.1 Seite 5 Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 1 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als Wohnbaufläche erfolgt. Zu 2.2 Seite 6 Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 2 beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 3 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen), dass die Garage in die Darstellung der Wohnbaufläche einbezogen wird. Zu B Beschluss zur neuen Abgrenzung Seite 6 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, dass die bisherige Abgrenzung der 28. Änderung des FNP „Wöllersberg“ und die Abgrenzung zur Entwicklungssatzung vergrößert werden und somit wieder identisch sind. |
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