Auszug - Businessplan für den Wirtschaftstandort Stadt Wermelskirchen  

 
 
19. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0958/2007 Businessplan für den Wirtschaftstandort Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schmitz, Heinz
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den Businessplan für den Wirtschaftsstandort Stadt Wermelskirchen in der Fassung vom Juli 2007

Stadtverordneter Bilstein beantragt, über die Passagen im Businessplan, die sich auf die Outdoor-Sport- und Freizeitanlage in Dhünn beziehen, getrennt abzustimmen.

 

Auf Anregung von Stadtverordnetem Klein wird auf Seite 10 der letzte Absatz ergänzt um Rad- und Wanderwege.

 

Stadtverordneter Wirtz weist darauf hin, dass z.B. die Stadt Dortmund inzwischen wieder auf ein Logo verzichtet und das Stadtwappen verwendet.

 

In der sich anschließenden getrennten Abstimmung beschließt der Rat der Stadt zunächst einstimmig den Businessplan für den Wirtschaftsstandort Stadt Wermelskirchen in der Fassung vom Juli 2007, jedoch ohne die Ausführungen zur Outdoor-Sport- und Freizeitanlage in Dhünn.

 

In der anschließenden Abstimmung beschließt der Rat der Stadt mit 36 Stimmen (16 CDU, 7 Bürgerforum, 5 WNK UWG, 4 FDP, 3 UWG, Bürgermeister) gegen 17 Stimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen, 2 CDU) den Businessplan für den Wirtschaftsstandort Stadt Wermelskirchen in der Fassung vom Juli 2007, einschließlich der Ausführungen zur Outdoor-Sport- und Freizeitanlage in Dhünn.

 

Weiter nimmt der Rat der Stadt zur Kenntnis,  dass der städt. Mitarbeiter, Herr Fresen, ab 01.07.2007 dem Verein „Wermelskirchen Marketing – Wir in Wermelskirchen e. V.“ zur Durchführung der Aufgaben des Vereins zur Verfügung gestellt wurde und die Fachaufsicht ab diesem Tage auf den Verein übergegangen ist.

 

Außerdem erklärt der Rat der Stadt die Absicht,  dem Verein im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen einen nicht zweckgebundenen Zuschuss zur satzungsgemäßen Aufgabenerledigung zur Verfügung zu stellen.