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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung NW (GO NW), den von der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums Wermelskirchen formulierten Anregungen und Beschwerden im Rahmen der Fahrtkostenproblematik für Schülerinnen und Schüler, die nicht in Wermelskirchen wohnen, aber eine weiterführende Schule in Wermelskirchen besuchen, nicht stattzugeben. |
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