Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:23 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1025/2007 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt mit 11 Ja-Stimmen (CDU, Bündnis 90/Die Grünen, BüFo, WNK UWG, FDP), 4 Enthaltungen (S

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt mit 11 Ja-Stimmen (CDU, Bündnis 90/Die Grünen, BüFo, WNK UWG, FDP), 4 Enthaltungen (SPD) und 1 Nein-Stimme (CDU),  die Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 2 GO NW durch den Bürgermeister und einen weiteren Stadtverordneten vom 15.06.2007 betr. Einlegen des Rechtsmittels der Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln im Zusammenhang mit der Nachfolge eines ausgeschiedenen Stadtverordneten.