Zu a): Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß § 2 (1) BauGB in
Verbindung mit § 1 (8) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu
beschließen. Der Planbereich der 1. Änderung ist der als Anlage
I „Geltungsbereich“ beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Zu
b): Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die
Grünen) zu beschließen, gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung
und Erörterung abzusehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage dargestellten
Planänderungen „A“ und „B“ durchzuführen. Von einer
Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen. |
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