Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt den Bürgermeister einstimmig, auf Basis der vorgelegten Entwurfsplanung die weiteren Planungsarbeiten durchzuführen und die Maßnahme nach Eingang des Zuwendungsbescheides (Städtebauförderungsantrag) durchzuführen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr fasst diesen Beschluss, in Kenntnis, dass der Behindertenbeirat die Planung in seiner nächsten Sitzung vorgestellt bekommt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||