Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem. § 83
Abs. 2 GO NW Kenntnis von der am
19.09.2007 genehmigten überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung sowie den am
04.10.2007 genehmigten überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen betr. die
Innenstadtmaßnahmen „Telegrafenstraße“ und „Bügeleisen“ sowie die Straßenausbaumaßnahme
„Oberwinkelhausen“. |
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