Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NW Kenntnis von der am 19.09.2007 genehmigten
überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung sowie den am 04.10.2007 genehmigten
überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen betr. die Innenstadtmaßnahmen „Telegrafenstraße“
und „Bügeleisen“ sowie die
Straßenausbaumaßnahme „Oberwinkelhausen“. Sachverhalt: Am 19.09.2007 wurde durch den Stadtkämmerer eine überplanmäßige
Aufwendung/Auszahlung genehmigt. Da sie den Betrag von 1.000 €
überschreitet, ist sie dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt
gem. § 83 (2) GO NW zur Kenntnis zu geben. Sie ist in der Anlage
aufgeführt. Die Vorlage entspricht den neuen haushaltsrechtlichen Bestimmungen nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), die entsprechend der Einführung beim Städtischen Haushalt ab dem 01.01.2007 zu beachten sind. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen können in den Teilergebnisplänen, über- und außerplanmäßige Auszahlungen in den Teilfinanzplänen (sowohl im konsumtiven Teil, wie auch im investiven Teil) entstehen. Die entsprechende Vorlage erfolgt im Rahmen der o. a. Wert-grenze. Außerdem wurden drei überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bei den Innenstadtmaßnahmen „Telegrafenstraße“ und „Bügeleisen“ sowie bei der Straßenausbaumaßnahme „Oberwinkelhausen“ formal durch den Stadtkämmerer genehmigt. Auf die Ausführungen in der beigefügten Anlage wird verwiesen. Auch dies wird zur Kenntnis gegeben. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(einschl. von drei überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigungen)
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