Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.002 (383.000,- €) und 006.003.003 (56.000,- €) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 439.000,- € zu beschließen. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Produkt 016.001.001). |
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