Auszug - Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 GO NW im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die Produkte 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) und 006.003.003 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 22.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:42 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1135/2007 Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 GO NW im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die Produkte 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) und 006.003.003 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 83 Abs

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.002 (383.000,- €) und 006.003.003 (56.000,- €) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 439.000,- € zu beschließen. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Produkt 016.001.001).