Der Rat der Stadt beschließt einstimig gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 52.475,62 € beim Auftrag I02091101 „Rettungsdienst“. Die Deckung erfolgt durch eine Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim Auftrag I12041701 „Öffentlicher Personennahverkehr“. |
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