Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg" a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) und § 13 BauGB b) Beteiligung von Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden gemäß § 4 (2) BauGB  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1097/2007 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg"
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) und § 13 BauGB
b) Beteiligung von Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss

Zu a):

Zu a):

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Der Planbereich der 1. Änderung ist der als Anlage I „Geltungsbereich“ beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

 

 

Zu b):

Der Rat beschließt einmütig bei 6 Enthaltungen (2 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen), gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage dargestellten Planänderungen „A“ und „B“ durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.