Zu a): Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21
„Jahnstraße/Unterweg“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8)
BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Der Planbereich der 1. Änderung ist der als Anlage
I „Geltungsbereich“ beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Zu
b): Der Rat beschließt einmütig bei 6 Enthaltungen
(2 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen), gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung abzusehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit
in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung
der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage
dargestellten Planänderungen „A“ und „B“ durchzuführen.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen. |
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