Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NW Kenntnis von der am 19.09.2007 genehmigten
überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung sowie den am 04.10.2007 genehmigten
überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen betr. die Innenstadtmaßnahmen
„Telegrafenstraße“ und
„Bügeleisen“ sowie die Straßenausbaumaßnahme „Oberwinkelhausen“. |
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