Auszug - Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 GO NW im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die Produkte 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) und 006.003.003 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1135/2007 Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 GO NW im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die Produkte 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) und 006.003.003 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Auf Nachfrage von Stadtverordneten Bleek erläutert Herr Graef, dass …………

Auf Nachfrage von Stadtverordneten Bleek erläutert Herr Graef, dass die Mindereinnahmen beim Produkt 006.003.004 (Hilfe für junge Volljährige), die teilweise zur Deckung der Mehrausgaben im Bereich Hilfe zur Erziehung herangezogen werden sollen, aus einer Reduzierung der geleisteten Hilfen resultiert. Bei der Erstellung des Haushaltes für das Jahr 2007 wurde von 24 Hilfen im Jahre 2007 ausgegangen. Diese Annahme ging von denen im Jahre 2006 tatsächlich geleisteten Hilfen aus. Im Laufe der Haushaltsabwicklung des Haushaltsjahres 2007 hat sich die Zahl der zu leistenden Hilfen aus 16 reduziert. Aus dem Differenzbetrag zwischen den Haushaltsansätzen und den tatsächlichen Aufwendungen ergibt sich die in der Vorlage enthaltene Minderaufwendung.

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (SPD) gemäß § 83 Abs

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei  1 Enthaltung (SPD) gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.002 (383.000,- €) und 006.003.003 (56.000,- €) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 439.000,- €. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Produkt 016.001.001).