Stadtverordneter Schulte erklärt, dass nach seiner Auffassung Herr Bürgermeister Weik gem. § 195 (1) LBG in Verbindung mit § 62 (1) LBG an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen kann. Bürgermeister Weik gibt die Sitzungsleitung an Stadtverordnete Reetz ab und nimmt im Zuschauerraum Platz. Stadtverordneter Bilstein begründet den Antrag seiner Fraktion. Es folgt eine kontroverse Diskussion im Rat der Stadt. Stadtverordneter Bosbach stellt den Antrag, den Verlauf künftiger Sitzungen des Rates der Stadt sowie der Ausschüsse auf Tonträger aufzuzeichnen, um anhand dieser Aufzeichnungen später evtl. auftretende Unstimmigkeiten zu den jeweiligen Niederschriften ausräumen zu können. Vor der Abstimmung zieht Stadtverordneter Bosbach diesen Antrag auf Nachfrage der Vorsitzenden, Frau Reetz, wieder zurück. Stadtverordneter Burghoff stellt für das Bürgerforum den Antrag Bürgermeister Weik Rederecht zu erteilen. Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag des Bürgerforums mit 27 Ja-Stimmen (3 CDU, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 4 FDP, 4 Bündnis 90/Die Grünen, 3 UWG) bei 20 Gegenstimmen (11 CDU, 9 SPD) und 4 Enthaltungen (3 CDU, 1 SPD) zu. Bürgermeister Weik erläutert den Anwesenden den Sachverhalt aus seiner Sicht und nimmt zu den Wortmeldungen Stellung. Die Vorsitzende Frau Reetz stellt zunächst den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung. Die Vorsitzenden der Fraktionen von Bürgerforum, WNK UWG, UWG und FDP teilen mit, dass diese an der Abstimmung zu diesem Punkt nicht teilnehmen. Stadtverordneter Paulig (Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass er an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnimmt. Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mit 32 Ja-Stimmen (19 CDU, 12 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen) bei 2 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen) zu. Die Vorlage der Verwaltung wird nicht zur Abstimmung gestellt. Der Rat der Stadt rügt mit 32
Ja-Stimmen (19 CDU, 12 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen) bei 2 Enthaltungen
(Bündnis 90/Die Grünen) den Bürgermeister für die Rechtswidrigkeit seiner Entscheidung
und Anweisung, in einem bereits vom
Vorsitzenden des Ausschusses sowie einem weiteren Ausschussmitglied wie dem vom
Ausschuss bestellten Schriftführer unterzeichneten Protokoll der
Sozialausschusssitzung vom 30.08.2007, einer öffentlichen Urkunde, nachträglich
eine Änderung vorzunehmen. |
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