Der Stadtverordnete Norbert Galonska erklärt sich für diesen TOP gemäß § 31 GO NW als befangen und entfernt sich vom Sitzungstisch. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Richtlinien der “Beihilfeordnung der Stadt Wermelskirchen zur Förderung des Sports“ in der vorliegenden Fassung vom 10.12.1990 wie folgt zu ändern: „5. Beihilfen
für die Teilnahme an Meisterschaften 5.2 Es werden folgende Kosten übernommen, wenn kein anderer Träger die Kosten bezahlt: Teilnahme
an Deutschen Meisterschaften • Fahrtkosten, Bundesbahnticket für Erwachsene, II. Klasse, • Übernachtung und Verpflegung je Tag und Teilnehmer bis zu 15,00 € Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich. Teilnahme
an Europa-/Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen • Kostenerstattung von max. 300 €. • Übernachtung und Verpflegung je Tag und Teilnehmer bis zu 15,00 € Ein Verwendungsnachweis ist hierbei erforderlich.“ |
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