Auszug - Änderung der Beihilfeordnung der Stadt Wermelskirchen zur Förderung des Sports  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Sport und Freizeit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:17 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1156/2007 Änderung der Beihilfeordnung der Stadt Wermelskirchen zur Förderung des Sports
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Richtlinien der “Beihilfeordnung der Stadt Wermelskirchen zur Förderung des Sports

Der Stadtverordnete Norbert Galonska erklärt sich für diesen TOP gemäß § 31 GO NW als befangen und entfernt sich vom Sitzungstisch.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Richtlinien der “Beihilfeordnung der Stadt Wermelskirchen zur Förderung des Sports“ in der vorliegenden Fassung vom 10.12.1990 wie folgt zu ändern:

 

5.        Beihilfen für die Teilnahme an Meisterschaften

 

5.2       Es werden folgende Kosten übernommen, wenn kein anderer Träger die Kosten bezahlt:

 

            Teilnahme an Deutschen Meisterschaften

   Fahrtkosten, Bundesbahnticket für Erwachsene, II. Klasse,

   Übernachtung und Verpflegung je Tag und Teilnehmer bis zu 15,00 €

            Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich.

 

            Teilnahme an Europa-/Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen

   Kostenerstattung von max. 300 €.

   Übernachtung und Verpflegung je Tag und Teilnehmer bis zu 15,00 €

Ein Verwendungsnachweis ist hierbei erforderlich.“