Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Richtlinien der “Beihilfeordnung der Stadt Wermelskirchen zur Förderung des Sports“ in der vorliegenden Fassung vom 10.12.1990 wie folgt zu ändern: 5. Beihilfen
für die Teilnahme an Meisterschaften 5.2 Es werden folgende Kosten übernommen, wenn kein anderer Träger die Kosten bezahlt: Teilnahme
an Deutschen Meisterschaften • Fahrtkosten, Bundesbahnticket für Erwachsene, II. Klasse, • Übernachtung und Verpflegung je Tag und Teilnehmer bis zu 15,00 € Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich. Teilnahme
an Europa-/Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen • Kostenerstattung von max. 300 €. • Übernachtung und Verpflegung je Tag und Teilnehmer bis zu 15,00 € Ein Verwendungsnachweis ist hierbei erforderlich. Sachverhalt: Die Beihilfeordnung der Stadt Wermelskirchen zur Förderung des Sports beinhaltet seit ihrem erstmaligen Inkrafttreten zum 01.01.1978 die Beihilfegewährung für die Teilnahme an Meisterschaften. Die letzte Änderung der Beihilfeordnung erfolgte in der Ratssitzung am 10.12.1990. Am 18.06.2007 ging erstmalig ein Antrag auf Kostenübernahme aufgrund der Teilnahme an einer Europameisterschaft in Valetta (Malta) ein. Aufgrund der bestehenden Richtlinien ist die Berechnung des Zuschusses nicht möglich, da ein Bundesbahnticket II. Klasse hierfür nicht zugrunde gelegt werden kann. Da aber höherrangige Wettbewerbe als die Deutschen Meisterschaften auch förderungswürdig sind, ist diese Beihilfeordnung zu ändern. Daher beschließt der Rat der Stadt folgende Änderung: Bisherige Fassung: 5. Beihilfen für die Teilnahme an Meisterschaften 5.2 Es werden folgende Kosten übernommen: Fahrtkosten, Bundesbahn II. Klasse, Übernachtung und Verpflegung je Tag und Teilnehmer bis zu
15,00 €, wenn kein anderer Träger
die Kosten übernimmt. Zukünftige Fassung: 5. Beihilfen für die Teilnahme an Meisterschaften 5.2 Es werden folgende Kosten übernommen, wenn kein anderer Träger die Kosten bezahlt: Teilnahme an Deutschen Meisterschaften • Fahrtkosten, Bundesbahnticket für Erwachsene, II. Klasse, • Übernachtung und Verpflegung je Tag und Teilnehmer bis zu 15,00 € Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich. Teilnahme an Europa-/Weltmeisterschaften und Olympischen
Spielen • Kostenerstattung von max. 300 €. • Übernachtung und Verpflegung je Tag und Teilnehmer bis zu 15,00 € Ein Verwendungsnachweis ist hierbei erforderlich. Anlage/n: - Beihilfeordnung der Stadt Wermelskirchen zur Förderung des Sports (Fassung vom 10.12.1990) |
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