Auszug - Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1146/2007 Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2008 z

 

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2008 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen

 

a)  die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2008 wie folgt:

 

 

     Krankentransportwagen (KTW je Transport)                    119,00 €          (unverändert)

     Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                      283,00 €          (unverändert)

     Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                         227,00 €          (unverändert)

     Notarzt (je Einsatz)                                                                        106,54 €          (bisher 78 €)

     KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)          1,50 €          (unverändert)

 

 

b)  die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt          Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.