Vorlage - RAT/1146/2007  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.11.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2007 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation 2008 Rettungsdienst PDF-Dokument
Anlagennachweis Rettungsdienst PDF-Dokument
Satzungsänderung Rettungsdienst 2008 PDF-Dokument
Abschluss Rettungsdienst PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2008 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)  die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2008 wie folgt:

 

 

     Krankentransportwagen (KTW je Transport)                    119,00 €          (unverändert)

     Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                      283,00 €          (unverändert)

     Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                         227,00 €          (unverändert)

     Notarzt (je Einsatz)                                                                        106,54 €          (bisher 78 €)

     KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)          1,50 €          (unverändert)

 

 

b)  die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt          Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Produkt 02.09.01) vor.

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das Kommunalabgaben­gesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungs­gebühren abgegolten:

·     Krankentransport,

·     Notfallrettung und Notfalltransport,

·     notärztliche Versorgung.

Eine Kostendeckung im Rettungsdienst kann mit einer Erhöhung der Gebühr für den Notarzt ab dem 01.01.2008 und unter Beibehaltung der übrigen ab dem 01.01.2007 festgesetzten Gebührensätze erreicht werden.

 

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden ab dem 01.08.2007 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2008 wie folgt festzulegen:

 

KTW

119 €

RTW

283 €

NEF

227 €

Arzt

106,54 €

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro

31.12.2002                                                                                                                        -39.245

31.12.2003                                                                                                                          -1.371

31.12.2004                                                                                                                        126.555

31.12.2005                                                                                                                        274.100

31.12.2006                                                                                                                        444.815

 

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss des Jahres 2005 in Höhe von 147.546 € spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen. Ein Teilbetrag in Höhe von 9.945 € wurde bereits in der Kalkulation 2007 zur Deckung des Bedarfs eingesetzt. Es verbleibt noch ein auszugleichender Betrag für das Jahr 2008 in Höhe von 137.601 €. Mit einem Einsatz von 184.000 € wird sowohl diesem als auch bereits einem Teil des Überschusses aus 2006 ausreichend Rechnung getragen. Der Überschuss des Jahres 2006 von 170.715 € ist spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen.

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2008 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2007 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Größere Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

·        Die Personalaufwendungen steigen um 59.960 € gegenüber 2007. In den vergangenen Jahren wurde bezüglich des fahrenden Personals grundsätzlich eine Pauschale (in 2006 = 48.000 €) festgesetzt. Im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements seit 2007 werden bei den Personalkosten die Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Beamte erstmalig berücksichtigt. Hierdurch bedingt hatte die Verwaltung die Pauschale je Funktionsstelle bereits für die Kalkulation 2007 angepasst und auf 57.000 € festgesetzt. In einem Erörterungsgespräch mit den Krankenkassenverbänden konnte seinerzeit aber zunächst keine Einigung über die Höhe der anzusetzenden Personalkosten erzielt werden. Aufgrund der Tragweite dieser Anerkennung haben die Krankenkassen darum gebeten, weitere Stellungnahmen und Urteile beizubringen, die die Rechtmäßigkeit untermauern. Daraufhin wurde die Pauschale in Höhe von 48.000 € je Funktionsstelle gemäß des KGSt-Berichtes (Kosten eines Arbeitsplatzes) auch für 2007 beibehalten.

Die Verwaltung hatte zwischenzeitlich eine Anfrage an die Kommunal- und Abwasserberatung des Städte- und Gemeindebundes NRW gerichtet und eine Stellungnahme zurück erhalten. Die Kommunal- und Abwasserberatung des Städte- und Gemeindebundes NRW teilt uneingeschränkt die Ansicht der Verwaltung, dass mit dem Wechsel zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement nunmehr sämtliche Personalaufwendungen/-kosten zu berücksichtigen sind. Sowohl die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil 13 K 2039/04) als auch die Inhalte einschlägiger Fortbildungsveranstaltungen zum Gebührenrecht (Gebührentage) verweisen auf die Rechtmäßigkeit. Hier heißt es:

„Nach dem neuen Haushaltsrecht sind Pensionsrückstellungen (§ 36 Abs. 1 GemHVO n. F.) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz zu verzeichnen. Allgemein ist bei Rückstellungen (Beträge zur Begleichung zukünftiger Verbindlichkeiten) in der Gebührenkalkulation darauf zu achten, dass nicht gegen das Prinzip der Periodengerechtigkeit verstoßen wird. Da die Vorsorge für die Pension bereits als Gegenleistung für die Tätigkeit der Beamten verstanden werden kann, dürften Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen sein“ (Quelle: Herrmann Wiesemann, vorsitzender Richter a.D. am VG Gelsenkirchen, Mitautor am Driehaus-Kommentar zum Kommunalabgabenrecht).

Im Rahmen der Gebührentage 2007 wurde diese Aussage nochmals eindeutig bestätigt.

 

Aufgrund dessen hat die Verwaltung für die Kalkulation 2008 die Pauschale entsprechend der NKF-Regeln wieder angepasst und auf 53.600 € je Funktionsstelle festgesetzt.

 

·        Die Aufwendungen für Fahrzeuge steigen um 2.000 € gegenüber dem Vorjahr. Ur­sache hierfür sind im Wesentlichen die steigenden Kosten in der Fahrzeughaltung (hohe Benzinpreise).

 

·        Die Erstattung für die Notarzteinsätze steigt um 37 % gegenüber dem Vorjahr. Gemäß einer Mitteilung durch die Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde die Gebühr im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden auf 106,54 € (bislang 78 €) festgesetzt. Die Gebühren für den Notarzt verhalten sich aus Sicht der Stadt Wermelskirchen allerdings neutral, sie werden auf der Ertragsseite über die Beförderungsentgelte vereinnahmt und auf der Aufwandsseite an das Krankenhaus Wermelskirchen wieder abgeführt.

 

·        Die Kalkulatorischen Kosten sinken gegenüber dem Vorjahr um 3.500 €. Zu Beginn des Jahres 2007 erlitt das noch im Betrieb stehende und noch nicht abgeschriebene Notarzteinsatzfahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden (unwirtschaftlicher Motor­schaden). Die hieraus resultierende Sonderabschreibung darf nicht in die Gebühren­kalkulation bzw. -abrechnung eingehen. Im Jahr 2008 wird ein neues Fahrzeug be­schafft, die Abschreibung wird erstmals in 2009 berücksichtigt. Somit sinken die Kalkulatorischen Kosten entsprechend.

 

·        Die Verwaltungskostenerstattung steigt um 7 %. Gemäß einer Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden dürfen als Verwaltungskostenerstattung maximal 11 % der Bruttopersonalkosten zuzüglich 0,3 % je Zivildienstleistenden für die Kalkulation angerechnet werden. Fallen die Bruttopersonalkosten höher aus, so steigt auch die Verwaltungskostenerstattung.

 

·        Die Gebührenkalkulation 2007 sieht den Ausgleich eines Überschusses aus Vorjahren in Höhe von 184.000 € vor. Somit können die Gebühren, mit Ausnahme des Notarztentgeltes, beibehalten werden.

 

Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2008 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Dabei wurde die Besetzung des zweiten KTW gemäß der Vereinbarung mit der Kreisverwaltung berücksichtigt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Arzt

2001

1.151

1.579

1.108

773

2002

1.415

1.660

1.147

752

2003

1.387

1.714

1.171

801

2004

1.632

1.758

1.290

1.276

2005

1.807

1.784

1.418

1.389

2006

1.462

1.804

1.344

1.300

Plan 2007

1.870

1.770

1.300

1.300

Plan 2008

Zzgl. Fehleinsätze

Kalkulation 2008

1.800

      

1.800

1.750

     70

1.820

1.350

     20

1.370

1.300

 

1.300

 

Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassen­verbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2008 Fehleinsätze berücksichtigt. Die Gebührenausfälle für 90 Fehleinsätze sind aus dem Allge­meinen Haushalt der Stadt zu tragen (24.300 €).

Im Entwurf des Teilergebnisplanes „02.09.01 Rettungsdienst“ wird ein Zuschussbedarf in Höhe von 356.050 € ausgewiesen. Im Haushaltsplan werden Benutzungsentgelte in Höhe von 1.350.000 € (Kalkulation: 1.343.080 €) veranschlagt. Dieser Zuschussbedarf ergibt sich aus Abweichungen zwischen Kalkulation und Ergebnisrechnung und setzt sich zunächst aus folgenden Positionen zusammen:

 

Zuschussbedarf

- 356.050 €

Differenz Benutzungsentgelte (Rundung)

- 6.920 €

Deckung aus Überschüssen

+ 184.000 €

Fehleinsätze vom Allgemeinen Haushalt zu tragen

+ 24.300 €

Verbleibt

-154.670 €

 

Der verbleibende Zuschussbedarf setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bezeichnung

Teilergebnisplan

Kalkulation

Abweichung

Personalaufwendungen

1.081.600 €

933.430 €

+ 148.170 €

Abschreibungen auf Sachanlagen

62.700 €

53.000 €

+ 9.700 €

Verwaltungskostenerstattung

129.300 €

119.500 €

+ 9.800 €

Zinsen

0 €

13.000 €

- 13.000 €

Verbleibt

 

 

0 €

 

 

Personalaufwendungen

 

Wie bereits beschrieben, wird von den Krankenkassen lediglich eine Pauschale je Funktionsstelle Sanitäter anerkannt. Hieraus resultiert die Abweichung zu den Personalaufwendungen laut Ergebnisplan.

 

Abschreibungen

Bei den Abschreibungen auf Sachanlagen handelt es sich um die bilanziellen Abschreibungen auf der Basis der für die Eröffnungsbilanz ermittelten vorsichtig geschätzten Zeitwerte. Die Abschreibungen für die Gebäude sind in der Inneren Verrechung der Gebäudewirtschaft enthalten, da alle städtischen Gebäude dem Produkt „Kaufmännische Gebäudewirtschaft“ zugeordnet sind. Für die Gebührenkalkulation ist es weiterhin erforderlich, die bisherigen Anlagennachweise (inkl. der Gebäude) zu führen, um hieraus nicht nur die Kalkulatorischen Abschreibungen, sondern auf die Kalkulatorischen Zinsen zu berechnen. Die Kalkulatorischen Abschreibungen werden auf der Basis von Wiederbeschaffungswerten ermittelt. Es ist grundsätzlich zwischen den bilanziellen und den kalkulatorischen Abschreibungen zu unterscheiden.

Zudem ist hier berücksichtigt, dass die Anschaffungskosten für den im Jahr 2007 eingeplanten KTW durch die Krankenkassenverbände nicht in voller Höhe anerkannt werden. Die Abschreibungen sind entsprechend geringer.

Innere Verrechnung - Verwaltungskostenerstattung

Die Verwaltungskostenerstattung wird mit 12,8 % der Bruttopersonalaufwendungen berechnet. Die zu berücksichtigende Verwaltungskostenerstattung reduziert sich gegenüber der Haushaltsplanung um 9.800 €.

Zinsen

Nach dem KAG zählt auch die angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals zu den ansatzfähigen Kosten. Die Kalkulatorischen Zinsen werden aus dem Anlagennachweis der Kostenrechnenden Einrichtung ermittelt und berücksichtigen erhaltene Zuweisungen zinsmindernd. Im Städtischen Haushalt dagegen wird der tatsächliche Zinsaufwand für in Anspruch genommenes Kapital beim Produkt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt.

 

Gebühren Kreisleitstelle

Die im Haushaltsplan 2008 veranschlagten Gebühreneinnahmen enthalten 158.000 € für die Inanspruchnahme der Kreisleitstelle. Bei den Gebühreneinnahmen für die Kreisleitstelle und den Ausgaben für die Kreisleitstelle handelt es sich um betriebsfremde Aufwendungen und Erträge. Diese werden für den Kreis erhoben und an diesen weitergeleitet. Eine Berücksichtigung in der Gebührenkalkulation findet nicht statt.

 

Erörterungsgespräch mit den Krankenkassenverbänden

Auf ein Abstimmungsgespräch, wie in den vergangenen Jahren wurde seitens der Krankenkassenverbände verzichtet, das Einvernehmen wurde nach telefonischer Absprache erzielt.

 

 

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2006 wurden den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2006 wird auf diese Berichte verwiesen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

          Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 (Anlage 1)

          Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)

          Entwurf der 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der          Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 (Anlage 3)

          Abschlussergebnis 2006 (Anlage 4)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Kalkulation 2008 Rettungsdienst (78 KB) PDF-Dokument (26 KB)    
Anlage 2 2 Anlagennachweis Rettungsdienst (64 KB) PDF-Dokument (15 KB)    
Anlage 1 3 Satzungsänderung Rettungsdienst 2008 (48 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 3 4 Abschluss Rettungsdienst (25 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Stammbaum:
RAT/1146/2007   Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1446/2008   Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1728/2009   Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich