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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2008 zur Kenntnis. Der Rat beschließt a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2008 wie folgt: Krankentransportwagen (KTW je Transport) 119,00 € (unverändert) Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz) 283,00 € (unverändert) Notarztwagen (NEF je Einsatz) 227,00 € (unverändert) Notarzt (je Einsatz) 106,54 € (bisher 78 €) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert) b) die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 zur Kostenrechnenden Einrichtung
"Rettungsdienst" (Produkt 02.09.01) vor. Rechtsgrundlage für
die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst,
das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen und die
Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende
Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein‑Westfalen ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen des
Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren
abgegolten: · Krankentransport, · Notfallrettung
und Notfalltransport, · notärztliche
Versorgung. Eine Kostendeckung
im Rettungsdienst kann mit einer Erhöhung der Gebühr für den Notarzt ab dem
01.01.2008 und unter Beibehaltung der übrigen ab dem 01.01.2007 festgesetzten
Gebührensätze erreicht werden. Die
Gebührentarife für den Rettungsdienst sind im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden
ab dem 01.08.2007 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2008 wie folgt
festzulegen:
Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen
innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem
Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages
ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt
Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro 31.12.2002 -39.245 31.12.2003 -1.371 31.12.2004 126.555 31.12.2005 274.100 31.12.2006 444.815 Gemäß den
Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss des Jahres 2005 in
Höhe von 147.546 € spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen. Ein
Teilbetrag in Höhe von 9.945 € wurde bereits in der Kalkulation 2007 zur
Deckung des Bedarfs eingesetzt. Es verbleibt noch ein auszugleichender Betrag
für das Jahr 2008 in Höhe von 137.601 €. Mit einem Einsatz von 184.000
€ wird sowohl diesem als auch bereits einem Teil des Überschusses aus
2006 ausreichend Rechnung getragen. Der Überschuss des Jahres 2006 von 170.715
€ ist spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen. Alle Aufwands- und
Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2008 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse
und der Entwicklung in 2007 geprüft und
entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Größere Abweichungen gegenüber
dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen: · Die Personalaufwendungen steigen um 59.960 € gegenüber 2007. In den vergangenen Jahren wurde bezüglich des fahrenden Personals grundsätzlich eine Pauschale (in 2006 = 48.000 €) festgesetzt. Im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements seit 2007 werden bei den Personalkosten die Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Beamte erstmalig berücksichtigt. Hierdurch bedingt hatte die Verwaltung die Pauschale je Funktionsstelle bereits für die Kalkulation 2007 angepasst und auf 57.000 € festgesetzt. In einem Erörterungsgespräch mit den Krankenkassenverbänden konnte seinerzeit aber zunächst keine Einigung über die Höhe der anzusetzenden Personalkosten erzielt werden. Aufgrund der Tragweite dieser Anerkennung haben die Krankenkassen darum gebeten, weitere Stellungnahmen und Urteile beizubringen, die die Rechtmäßigkeit untermauern. Daraufhin wurde die Pauschale in Höhe von 48.000 € je Funktionsstelle gemäß des KGSt-Berichtes (Kosten eines Arbeitsplatzes) auch für 2007 beibehalten. Die Verwaltung hatte zwischenzeitlich eine Anfrage an die Kommunal- und Abwasserberatung des Städte- und Gemeindebundes NRW gerichtet und eine Stellungnahme zurück erhalten. Die Kommunal- und Abwasserberatung des Städte- und Gemeindebundes NRW teilt uneingeschränkt die Ansicht der Verwaltung, dass mit dem Wechsel zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement nunmehr sämtliche Personalaufwendungen/-kosten zu berücksichtigen sind. Sowohl die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil 13 K 2039/04) als auch die Inhalte einschlägiger Fortbildungsveranstaltungen zum Gebührenrecht (Gebührentage) verweisen auf die Rechtmäßigkeit. Hier heißt es: „Nach dem neuen Haushaltsrecht sind Pensionsrückstellungen (§ 36 Abs. 1 GemHVO n. F.) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz zu verzeichnen. Allgemein ist bei Rückstellungen (Beträge zur Begleichung zukünftiger Verbindlichkeiten) in der Gebührenkalkulation darauf zu achten, dass nicht gegen das Prinzip der Periodengerechtigkeit verstoßen wird. Da die Vorsorge für die Pension bereits als Gegenleistung für die Tätigkeit der Beamten verstanden werden kann, dürften Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen sein“ (Quelle: Herrmann Wiesemann, vorsitzender Richter a.D. am VG Gelsenkirchen, Mitautor am Driehaus-Kommentar zum Kommunalabgabenrecht). Im Rahmen der Gebührentage 2007 wurde diese Aussage nochmals eindeutig bestätigt. Aufgrund dessen hat die Verwaltung für die Kalkulation 2008 die Pauschale entsprechend der NKF-Regeln wieder angepasst und auf 53.600 € je Funktionsstelle festgesetzt. · Die Aufwendungen für Fahrzeuge steigen um 2.000 € gegenüber dem Vorjahr. Ursache hierfür sind im Wesentlichen die steigenden Kosten in der Fahrzeughaltung (hohe Benzinpreise). · Die Erstattung für die Notarzteinsätze steigt um 37 % gegenüber dem Vorjahr. Gemäß einer Mitteilung durch die Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde die Gebühr im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden auf 106,54 € (bislang 78 €) festgesetzt. Die Gebühren für den Notarzt verhalten sich aus Sicht der Stadt Wermelskirchen allerdings neutral, sie werden auf der Ertragsseite über die Beförderungsentgelte vereinnahmt und auf der Aufwandsseite an das Krankenhaus Wermelskirchen wieder abgeführt. · Die Kalkulatorischen Kosten sinken gegenüber dem Vorjahr um 3.500 €. Zu Beginn des Jahres 2007 erlitt das noch im Betrieb stehende und noch nicht abgeschriebene Notarzteinsatzfahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden (unwirtschaftlicher Motorschaden). Die hieraus resultierende Sonderabschreibung darf nicht in die Gebührenkalkulation bzw. -abrechnung eingehen. Im Jahr 2008 wird ein neues Fahrzeug beschafft, die Abschreibung wird erstmals in 2009 berücksichtigt. Somit sinken die Kalkulatorischen Kosten entsprechend. · Die
Verwaltungskostenerstattung steigt um 7 %. Gemäß einer Vereinbarung mit den
Krankenkassenverbänden dürfen als Verwaltungskostenerstattung maximal 11 % der
Bruttopersonalkosten zuzüglich 0,3 % je Zivildienstleistenden für die
Kalkulation angerechnet werden. Fallen die Bruttopersonalkosten höher aus, so steigt
auch die Verwaltungskostenerstattung. · Die Gebührenkalkulation 2007 sieht den Ausgleich eines Überschusses aus Vorjahren in Höhe von 184.000 € vor. Somit können die Gebühren, mit Ausnahme des Notarztentgeltes, beibehalten werden. Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2008 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Dabei wurde die Besetzung des zweiten KTW gemäß der Vereinbarung mit der Kreisverwaltung berücksichtigt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:
Entsprechend der Vereinbarung mit
den Krankenkassenverbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2008
Fehleinsätze berücksichtigt. Die Gebührenausfälle für 90 Fehleinsätze sind aus
dem Allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen (24.300 €). Im Entwurf des
Teilergebnisplanes „02.09.01 Rettungsdienst“ wird ein
Zuschussbedarf in Höhe von 356.050 € ausgewiesen. Im Haushaltsplan
werden Benutzungsentgelte in Höhe von 1.350.000 € (Kalkulation: 1.343.080
€) veranschlagt. Dieser Zuschussbedarf ergibt sich aus Abweichungen
zwischen Kalkulation und Ergebnisrechnung und setzt sich zunächst aus folgenden
Positionen zusammen:
Der verbleibende Zuschussbedarf setzt sich wie folgt
zusammen:
Personalaufwendungen Wie bereits beschrieben, wird von den Krankenkassen lediglich eine Pauschale je Funktionsstelle Sanitäter anerkannt. Hieraus resultiert die Abweichung zu den Personalaufwendungen laut Ergebnisplan. Abschreibungen Bei den
Abschreibungen auf Sachanlagen handelt es sich um die bilanziellen Abschreibungen
auf der Basis der für die Eröffnungsbilanz ermittelten vorsichtig geschätzten
Zeitwerte. Die Abschreibungen für die Gebäude sind in der Inneren Verrechung
der Gebäudewirtschaft enthalten, da alle städtischen Gebäude dem Produkt
„Kaufmännische Gebäudewirtschaft“ zugeordnet sind. Für die
Gebührenkalkulation ist es weiterhin erforderlich, die bisherigen Anlagennachweise
(inkl. der Gebäude) zu führen, um hieraus nicht nur die Kalkulatorischen
Abschreibungen, sondern auf die Kalkulatorischen Zinsen zu berechnen. Die
Kalkulatorischen Abschreibungen werden auf der Basis von
Wiederbeschaffungswerten ermittelt. Es ist grundsätzlich zwischen den
bilanziellen und den kalkulatorischen Abschreibungen zu unterscheiden. Zudem ist hier
berücksichtigt, dass die Anschaffungskosten für den im Jahr 2007 eingeplanten
KTW durch die Krankenkassenverbände nicht in voller Höhe anerkannt werden. Die
Abschreibungen sind entsprechend geringer. Innere Verrechnung - Verwaltungskostenerstattung Die
Verwaltungskostenerstattung wird mit 12,8 % der Bruttopersonalaufwendungen
berechnet. Die zu berücksichtigende Verwaltungskostenerstattung reduziert sich
gegenüber der Haushaltsplanung um 9.800 €. Zinsen Nach dem KAG
zählt auch die angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals zu den
ansatzfähigen Kosten. Die Kalkulatorischen Zinsen werden aus dem
Anlagennachweis der Kostenrechnenden Einrichtung ermittelt und berücksichtigen
erhaltene Zuweisungen zinsmindernd. Im Städtischen Haushalt dagegen wird der
tatsächliche Zinsaufwand für in Anspruch genommenes Kapital beim Produkt
„Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt. Gebühren Kreisleitstelle Die im
Haushaltsplan 2008 veranschlagten Gebühreneinnahmen enthalten 158.000 €
für die Inanspruchnahme der Kreisleitstelle. Bei den Gebühreneinnahmen für die
Kreisleitstelle und den Ausgaben für die Kreisleitstelle handelt es sich um
betriebsfremde Aufwendungen und Erträge. Diese werden für den Kreis erhoben und
an diesen weitergeleitet. Eine Berücksichtigung in der Gebührenkalkulation
findet nicht statt. Erörterungsgespräch mit den Krankenkassenverbänden Auf ein
Abstimmungsgespräch, wie in den vergangenen Jahren wurde seitens der Krankenkassenverbände
verzichtet, das Einvernehmen wurde nach telefonischer Absprache erzielt. Die Berichte zur
Betriebsabrechnung 2006 wurden den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt.
Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2006 wird auf diese Berichte
verwiesen. Anlage/n: ● Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 (Anlage 1) ● Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2) ● Entwurf der 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 (Anlage 3) ● Abschlussergebnis 2006 (Anlage 4)
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