Auszug - Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1145/2007 Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 200

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2008 zur Kenntnis. Danach müssen die Gebühren entsprechend der 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen für den Restmüll um 9 % in der Grundgebühr und um 9 % in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 7 % in der Grundgebühr und um 7 % in der Leistungsgebühr erhöht werden.

 

Die Gebühr für den Sperrmüll wird von 10 € auf 15 € erhöht.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 172.000 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 11. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.