Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2008 zur Kenntnis. Danach müssen die Gebühren entsprechend der 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen für den Restmüll um 9 % in der Grundgebühr und um 9 % in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 7 % in der Grundgebühr und um 7 % in der Leistungsgebühr erhöht werden. Die Gebühr für den Sperrmüll wird von 10 € auf 15 € erhöht. Der Rat der Stadt beschließt die 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 in der vorgelegten Fassung. Der Rat der Stadt beschließt, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 172.000 € zu entnehmen. Ein Exemplar der 11. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Produkt 11.02.01) vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein. Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten: · Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis Oktober wöchentlich, Papier 4-wöchentlich), · Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier, · Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle, · Sondermüllentsorgung, · Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott, · Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben, · Beseitigung wilder Kippen, · Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung. Die Kostenrechnende Einrichtung ist in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2008 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich kann nur mit einer Erhöhung der zum 01.01.2006 festgesetzten Gebühren erreicht werden. Darüber hinaus ist der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag in Höhe von 172.000 € zu entnehmen. Dieser verteilt sich auf die Kostenträger “Restmüll” (129.000 €), „Papier“ (2.600 €) und „Biomüll“ (40.400 €). Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro
31.12.2002 644.960 31.12.2003 589.777 31.12.2004 576.535 31.12.2005 610.191 31.12.2006 575.370 Nach den Vorschriften des KAG ist der Überschuss des Jahres 2005 in Höhe von 25.217 € spätestens in der Kalkulation 2008 und das Defizit des Jahres 2006 in Höhe von 39.498 € spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen. Nach Verrechnung aller Überschüsse und Defizite aus Vorjahren, verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung in Höhe von 14.281 € für 2009. Der betriebswirtschaftliche Endbestand zum 31.12.2006 in Höhe von 575.370 € enthält auch die Solidarerstattung des BAV aus Gebührenstreitverfahren in Höhe von 397.060 €. Für diesen Betrag besteht keine gesetzliche Ausgleichsverpflichtung innerhalb des 3-Jahres-Zeitraumes, da es sich um Erstattungen aus Vorjahren handelt. Hinsichtlich der Erstattung des Bergischen Abfallwirtschaftverbandes (nachfolgend BAV) in Höhe von 397.060 € hat der Rat der Stadt beschlossen, den Betrag der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen und diesen ab dem Jahr 2003 gebührensenkend bzw. zur Vermeidung von Gebührenerhöhungen einzusetzen. Für die Kalkulation 2007 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 260.000 € eingeplant. Damit konnte die zum 01.01.2006 festgesetzte Gebühr in 2007 gehalten werden. Der betriebswirtschaftliche Endstand der Rücklage zum 31.12.2007 reduziert sich allerdings dadurch um diese 260.000 €. Er erhöht sich um die Zinsen für 2007 (ca. 5.000 €). Der Stand zum 31.12.2007 würde bei vollständig eingeplanter Entnahme in 2007 = 315.370 € (+ Zinsen) betragen. Um auch für 2008 eine Gebührenerhöhung zu vermeiden bzw. nur eine sehr geringe Gebührenerhöhung zu erzielen, wäre eine vollständige Rücklagenentnahme und damit die Auflösung der Rücklage notwendig. Im Hinblick auf die Gebührenkalkulation 2009 würde dann bei gleich bleibenden Voraussetzungen gegenüber 2008 ein Betrag etwa in Höhe der bereits vollständig entnommenen Rücklage für einen Gebührenausgleich fehlen (siehe auch Seite 6 der Anlage 1). Dies hätte somit eine erhebliche Gebührensteigerung zur Folge. Mit einer geplanten Rücklagenentnahme von nur 172.000 € im Jahr 2008 soll versucht werden, die Gebühr auch für 2009 möglichst stabil zu halten. Eine Gebührenerhöhung lässt sich damit für 2008 nicht vermeiden. Die tatsächliche Entwicklung der Jahre 2007 und 2008 bleibt abzuwarten. Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2008 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2007 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Erhöhungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei den Abfuhrkosten an den Entsorgungsunternehmer (+44.000 €). Diese resultiert im Wesentlichen sowohl aus einer erhöhten Tonnage (+100 Tonnen) als auch einer erhöhten Anzahl von Gefäßentleerungen (120 Liter Tonnen = + ca. 4.500 und 240 Liter Tonnen= + ca. 500) beim Biomüll. Auf der Basis der Entwicklung der Vorjahre ergibt sich ebenfalls ein Anstieg bei dem Transport von Kühlgeräten und Elektronikschrott. Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 23.10.2007 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2008 vorgestellt. Dadurch erhöht sich die Umlage um 82.000 €:
Der Geschäftsaufwand liegt 13.800 € über dem Ansatz des Vorjahres. Hier sind bereits Aufwendungen für die Vorbereitung der Ausschreibung eines Abfuhrunternehmers zur Müllentsorgung enthalten. Die Ausschreibung erfolgt in 2009; der neue Vertrag beginnt am 01.01.2010. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr für die Sperrmüllabfuhr ab dem 01.01.2008 mit 15 €, statt bisher 10 €, festzusetzen. Die Gebühreneinnahmen beziehen sich ausschließlich auf verkaufte Sperrmüllkarten. Die tatsächlichen Gebühreneinnahmen für den Sperrmüll decken den Gesamtgebührenbedarf allerdings nur zu einem geringen Anteil (ca. 10 %). Die (zu geringe) Gebühr wird erhoben, um die Sperrmüllabfuhr besser zu reglementieren. Die Gebühr soll keineswegs kostendeckend sein. Eine geregelte Sperrmüllabfuhr zu einem Preis von ca. 100 €/Abfuhr würde nicht in Anspruch genommen. Es käme vermehrt zu wilden Müllablagerungen. Die Gebühr liegt seit dem 01.01.1994 unverändert bei 10 €. Gemessen am immer weiter steigendem Sperrmüllaufkommen (von 1996 = 859 Tonnen bis 2006 = 1.349 Tonnen) inklusive der Preissteigerungen für die Entsorgung (Abfuhrunternehmer, BAV) ist eine Festsetzung auf 15 € ab dem 01.01.2008 durchaus gerechtfertigt. Sie liegt damit immer noch weit unter dem tatsächlichen Gebührenbedarf. Seit Einführung der Biotonne im Jahr 1992 wird diese über die Restmüllgebühren subventioniert. In der Kalkulation 2008 wird hierfür ein Betrag in Höhe von 200.000 € berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quersubventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt. Die Gebührensätze entsprechend der Kalkulation 2008 stellen sich gegenüber den Gebühren 2007 wie folgt dar:
Die Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr und Restmüll/Papier (Teilanschluss) bzw. Restmüll/Papier und Biomüll (Vollanschluss) ergibt für das Jahr 2008 bezogen auf die einzelnen Haushalte beim Vollanschluss eine Gebührensteigerung von 8,1 % und beim Teilanschluss von 8,5 % (siehe Anlage 1). Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2006 wurden den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2006 wird auf diese Berichte verwiesen. Anlage/n: ● Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1) ● Abschlussergebnis 2006 (Anlage 2) ● 11. Nachtragssatzung vom * zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallsentsorgung der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 (Anlage 3) ● Entwicklung der Abfallgebühren von 1997 – 2008 (Anlage 4)
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