Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Bürgermeister unter den in der Vorlage genannten Voraussetzungen die Ermächtigung zur Vergabe aller Aufträge, die bislang im jeweiligen Ausschuss beschlossen werden mussten, zu übertragen. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht einzuhalten, muss die Entscheidung im zuständigen Ausschuss erfolgen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die 1. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 15.11.2004 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschießen. Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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