Stadtverordneter Fürsich erinnert an die Liste der Firmen, die Dichtheitsprüfungen der privaten Entwässerungsanlagen durchführen und den Grundstückseigentümern zur Verfügung gestellt werden sollen. Herr Tesche sagt zu, dass dies im Jahr 2008 erfolge, sobald die Projektgruppe dies entsprechend ausgearbeitet habe. Der
Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Ausführungen zu der Änderung der Abwassersatzung
zur Kenntnis zu nehmen. Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Nachtragssatzung
zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den
Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die
Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren in der vorgelegten
Fassung zu beschließen. Ein Exemplar der 1.
Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates
als Anlage beizufügen. |
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