Auszug - 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 12.12.2005  

 
 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 8
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1193/2007 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 12.12.2005
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Lesske, Florian
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Beschluss

Stadtverordneter Fürsich erinnert an die Liste der Firmen, die Dichtheitsprüfungen der privaten Entwässerungsanlagen durchführ

Stadtverordneter Fürsich erinnert an die Liste der Firmen, die Dichtheitsprüfungen der privaten Entwässerungsanlagen durchführen und den Grundstückseigentümern zur Verfügung gestellt werden sollen. Herr Tesche sagt zu, dass dies im Jahr 2008 erfolge, sobald die Projektgruppe dies entsprechend ausgearbeitet habe.

 

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig,  die Ausführungen zu der Änderung der Abwassersatzung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt

 

die Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren

 

in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.