Vorlage - RAT/1193/2007  

 
 
Betreff: 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 12.12.2005
Status:öffentlich  
Verfasser:Lesske, Florian
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
28.11.2007 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2007 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Abwasserbeseitigungssatzung Wk. - Nachtragssatzung PDF-Dokument
Abwasserbeseitigungssatzung Wermelskirchen - Gegenüberstellung PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zu der Änderung der Abwassersatzung zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

die Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren

 

in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 45 Landesbauordnung NRW müssen bis zum Jahr 2015 Dichtheitsprüfungen an den privaten Entwässerungsanlagen durchgeführt werden. Um im Zusammenhang damit im gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis ein einheitliches Vorgehen bei der Unterstützung der Bürger zu erreichen, wurde eine Projektgruppe bestehend aus Vertretern des Kreises und aller kreisangehörigen Gemeinden gebildet, die von der Kommunal- und Abwasserberatung NRW (KuA) unterstützt wurde. Hierzu wird auf RAT/0838/2006 verwiesen.

 

Um die rechtliche Grundlage für die in der Projektgruppe abgestimmte Vorgehensweise zu schaffen, sind Änderungen an der Abwassersatzung notwendig. Eine Überprüfung der Satzung durch die KuA zur Ermittlung der notwendigen Änderungen ergab darüber hinaus noch einige Punkte, die entweder aus Gründen der Klarstellung oder vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung verändert werden sollten.

 

Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen dargestellt. Die aktuellen Muster für Abwasserbeseitigungssatzungen und Satzungen über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz, herausgegeben vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Städtetag Nordrhein-Westfalen, Verband Kommunaler Unternehmen e.V. – Landesgruppe Nordrhein-Westfalen und abgestimmt mit dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, wurden berücksichtigt.

 

§ 2 – Begriffsbestimmungen

Die aktuelle Rechtsprechung, zuletzt ein Urteil des OVG NRW vom 25.07.2006, hat mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz entwickelt, dass Hausanschlussleitungen im Bereich eines Drucknetzes nicht zur öffentlichen Abwasseranlage gehören dürfen, solange normale Freispiegelleitungen nicht dazu gehören. Hintergrund dafür ist, dass Druckleitungen und -pumpen nicht in der Form notwendiger Bestandteil des Drucknetzes sind, dass das gesamte Netz ohne sie nicht funktionieren würde. Bei Unterdruckentwässerungsnetzen dagegen sind die auf den privaten Grundstücken befindlichen Teile (Saugschächte) notwendiger Bestandteil des Netzes und können anders eingestuft werden als die beiden zuvor genannten Anschlussarten.

 

§ 5 – Begrenzung des Anschlussrechts

Verweise auf DIN-Normen oder ähnliche Regelwerke entsprechen laut jüngerer OVG-Rechtsprechung nicht der Veröffentlichung in amtlichen Publikationsorganen, wie sie die Bekanntmachungsverordnung für das Ortsrecht vorschreibt. Es ist daher möglich, dass Bezugnahmen auf solche Vorschriften nicht zum bindenden Inhalt der Satzung werden und sollten daher vermieden werden, sofern keine weiterführenden Definitionen im Satzungstext enthalten sind.

 

§ 11 – Ausführung von Anschlussleitungen

Die geänderte Regelung in Absatz 3 entspricht den Vorschlägen der Mustersatzung und einem Urteil des OVG NRW vom 09.05.2006.

Werden Grundstücksanschlussleitung in öffentlichem Land mit Inlinern saniert (Absatz 6), muss der Vertragspartner des SAW die Arbeiten an eine der wenigen Firmen untervergeben, die auf solche Arbeiten spezialisiert sind. Dadurch entstehen den jeweiligen Eigentümern unter Umständen höhere Kosten, als wenn diese Fachfirmen von ihnen direkt beauftragt werden, was mit der neuen Regelung je nach Einzelfall vermieden werden kann.

Die Sicherung einer Anschlussleitung durch Baulast (Absatz 7) ist vor dem Hintergrund verschiedener Urteile des BGH und des OVG NRW inzwischen überholt, da sie dem Begünstigten kein eigenes Nutzungsrecht verschafft und der Baulastgeber sie unter Umständen widerrufen kann. Leitungen können daher nur mittels Grunddienstbarkeit dauerhaft gesichert werden.

 

§ 12 – Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen

Die geänderte Regelung ist das Ergebnis der Abstimmung in der Projektgruppe, an der auch die Kommunal- und Abwasserberatung teilgenommen hat.

 

§ 18 – Besondere Bestimmungen für Druck- und Unterdrucknetze

Die Formulierung orientiert sich an den Vorschlägen der Mustersatzung. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen zu § 2 verwiesen.

 

§ 36 – Gebührenberechnung (Niederschlagswasser)

Die Änderung entspricht der Mustersatzung und ist bürgerfreundlicher und besser nachvollziehbar als die bisherige Regelung.

 

§ 42 – Ordnungswidrigkeiten

Die Bußgeldbewehrung für Zuwiderhandlungen gegen Pflichten der Dichtheitsprüfung wird entfernt, weil der Landesgesetzgeber eine solche in den Bußgeldvorschriften der Bauordnung gerade nicht aufgenommen hat. Laut Kommunal- und Abwasserberatung NRW ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine bewusste Entscheidung handelt, die nicht im Rahmen des Ortsrechtes ausgehebelt werden sollte.

 

 

Die Abwassersatzung wird entsprechend der beigefügten Nachtragssatzung geändert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                           

Anlagen:

Anlagen:

 

1. Abwasserbeseitigungssatzung Wermelskirchen - Nachtragssatzung

2. Abwasserbeseitigungssatzung Wermelskirchen - Gegenüberstellung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwasserbeseitigungssatzung Wk. - Nachtragssatzung (41 KB) PDF-Dokument (24 KB)    
Anlage 2 2 Abwasserbeseitigungssatzung Wermelskirchen - Gegenüberstellung (105 KB) PDF-Dokument (41 KB)