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Stadtverordneter Schmitz nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und nimmt im Zuschauerraum platz. Stadtverordneter Bilstein beantragt für die SPD-Fraktion zu Punkt b) des Beschlussvorschlages getrennte Abstimmung zu den Satzungen für die Ortsteile Stolzenberg, Zurmühle, Großrostringhausen und Alt Sellscheid. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu. A) Abwägung
der Anregungen und Stellungnahmen S. 3 - 5 1. Beschluss zu A) Pkt. 4 / S. 4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (SPD) zu beschließen, den Hinweis auf eine potenzielle Hochwassergefährdung in Teilen des Satzungsbereiches „Zurmühle“ in die Satzung aufzunehmen. 2. Beschluss zu A) Pkt 5 / S. 4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (SPD) zu beschließen, die Hinweise in den Satzungstexten der Satzungen „Alt Sellscheid“ und „Staelsmühle“ mit dem jeweiligen Bezug zum aktuellen Landschaftsschutz gemäß Abwägung aufzunehmen. 3. Beschluss zu A) Pkt. 5 / S. 5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (SPD) zu beschließen, die Hinweise in den Satzungstexten der Satzungen „Staelsmühle“ und „Hammesrostringhausen“ in Bezug auf den notwendigen Mindestabstand von Gebäuden zu oberirdischen Gewässern auf 5,00 m zu korrigieren. Für die Satzung „Niederrautenbach“ wird ein entsprechender Hinweis neu aufgenommen. B) Satzungsbeschluss
S. 5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 12 Ja-Stimmen (7 CDU, 2 BüFo, 1 WNK UWG, 1 UWG, 1 FDP) bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (ohne Fraktion), die Satzungen Großfrenkhausen, Lindscheid,
Niederrautenbach, Staelsmühle, Haarhausen; Niederhagen, Hammesrostringhausen, als Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in
der dieser Sitzungsvorlage als Anlage 7 bis 17 vorliegenden Fassung zu
beschließen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (ohne Fraktion), die Satzungen Stolzenberg, Zurmühle, Großrostringhausen
und Alt Sellscheid als Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in
der dieser Sitzungsvorlage als Anlage 7 bis 17 vorliegenden Fassung zu
beschließen. |
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