Auszug - A) Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der erneuten Beteiligung der TÖB gemäß § 4 (2) BauGB für 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB B) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB  

 
 
27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1162/2007 A) Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der erneuten Beteiligung der TÖB gemäß § 4 (2) BauGB für 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
B) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtverordneter Schmitz nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht

Stadtverordneter Schmitz nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und nimmt im Zuschauerraum platz.

 

Stadtverordneter Bilstein beantragt für die SPD-Fraktion zu Punkt b) des Beschlussvorschlages getrennte Abstimmung zu den Satzungen für die Ortsteile Stolzenberg, Zurmühle, Großrostringhausen und Alt Sellscheid.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.

 

A)

A)         Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen S. 3 - 5

 

1.         Beschluss zu A) Pkt. 4 / S. 4

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (SPD) zu beschließen, den Hinweis auf eine potenzielle Hochwassergefährdung in Teilen des  Satzungsbereiches „Zurmühle“ in die Satzung aufzunehmen.

 

2.         Beschluss zu A) Pkt 5 / S. 4

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (SPD) zu beschließen, die Hinweise in den Satzungstexten der Satzungen „Alt Sellscheid“ und „Staelsmühle“ mit dem jeweiligen Bezug zum aktuellen Landschaftsschutz gemäß Abwägung aufzunehmen.

 

3.         Beschluss zu A) Pkt. 5 / S. 5

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (SPD) zu beschließen, die Hinweise in den Satzungstexten der Satzungen „Staelsmühle“ und „Hammesrostringhausen“ in Bezug auf den notwendigen Mindestabstand von Gebäuden zu oberirdischen Gewässern auf 5,00 m zu korrigieren.

Für die Satzung „Niederrautenbach“ wird ein entsprechender Hinweis neu aufgenommen.

 

B)        Satzungsbeschluss S. 5

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 12 Ja-Stimmen (7 CDU, 2 BüFo, 1 WNK UWG, 1 UWG, 1 FDP) bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (ohne Fraktion), die Satzungen

Großfrenkhausen, Lindscheid, Niederrautenbach, Staelsmühle, Haarhausen; Niederhagen, Hammesrostringhausen,

als Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage 7 bis 17 vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (ohne Fraktion), die  Satzungen

Stolzenberg, Zurmühle, Großrostringhausen und Alt Sellscheid

als Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage 7 bis 17 vorliegenden Fassung zu beschließen.