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Beschlussvorschlag: A) Abwägung
der Anregungen und Stellungnahmen S. 3 - 5 1. Beschluss zu A) Pkt. 4 / S. 4 Der Rat der Stadt beschließt, den Hinweis auf eine potenzielle Hochwassergefährdung in Teilen des Satzungsbereiches „Zurmühle“ in die Satzung aufzunehmen. 2. Beschluss zu A) Pkt 5 / S. 4 Der Rat der Stadt beschließt, die Hinweise in den Satzungstexten der Satzungen „Alt Sellscheid“ und „Staelsmühle“ mit dem jeweiligen Bezug zum aktuellen Landschaftsschutz gemäß Abwägung aufzunehmen. 3. Beschluss zu A) Pkt. 5 / S. 5 Der Rat der Stadt beschließt, die Hinweise in den Satzungstexten der Satzungen „Staelsmühle“ und „Hammesrostringhausen“ in Bezug auf den notwendigen Mindestabstand von Gebäuden zu oberirdischen Gewässern auf 5,00 m zu korrigieren. Für die Satzung „Niederrautenbach“ wird ein entsprechender Hinweis neu aufgenommen. B) Satzungsbeschluss
S. 5 Der Rat der Stadt beschließt die Satzungen Stolzenberg, Zurmühle,
Großfrenkhausen, Lindscheid, Niederrautenbach, Staelsmühle, Haarhausen;
Niederhagen, Hammesrostringhausen, Großrostringhausen und Alt Sellscheid als Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage 7 bis 17 vorliegenden Fassung. Sachverhalt: Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seinen Sitzungen am 09.02.2004, am 10.05.2004 und am 05.07.2004 die Aufstellung für 22 Außenbereichssatzungen im Stadtgebiet von Wermelskirchen beschlossen hat, wurden die Verfahren für die verschiedenen Satzungen gemäß § 35 (6) BauGB durchgeführt. Für 11 Außenbereichssatzungen konnten die Verfahren bereits abgeschlossen werden. Der Rat der Stadt hat diese Satzungen am 11.06.2007 beschlossen. Für weitere 11 Außenbereichssatzungen wurde in der gleichen Sitzung des Rates eine erneute öffentliche Auslegung beschlossen, da für die jeweiligen Satzungsabgrenzungen Veränderungen vorgenommen worden sind. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen zu verkürzen und nur Anregungen zu den geänderten Abgrenzungen im Verfahren zu berücksichtigen. Die Auslegung wurde zwischenzeitlich vom 03.09.2007 bis zum 17.09.2007 durchgeführt. Im Rahmen der zeitlich begrenzten Auslegung sind von Bürgern keine Anregungen vorgetragen worden. Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich fünf Fachbehörden bzw. Versorgungsträger im Verfahren geäußert. A) Abwägung der vorgebrachten
Stellungnahmen und Anregungen zu der jeweiligen Ortslage: Name Schreiben
vom Stellungnahme Ortslage 1. PLEdoc GmbH 10.09.2007 keine Bedenken alle Bereiche Netzwerwaltung (s. Anlage 1) 2. BEW Bergische 07.09.2007 keine Bedenken alle Bereiche Energie- und Wasser GmbH (s. Anlage 2) 3. T Com Deutsche 17.09.2007 keine Bedenken alle Bereiche Telekom AG (s. Anlage 3) Der Rat nimmt die unter Pkt. 1. – 3. vorgebrachten Stellungnahmen zur Kenntnis. 4. Wupperverband 20.09.2007 keine Bedenken alle Bereiche (s. Anlage 4) Der Wupperverband verweist in seinem Schreiben lediglich noch einmal auf die Wasserschutzzonen II und III der Schutzzonenverordnung zur „Großen Dhünntalsperre“. Gleichermaßen weist der Wupperverband auf die Landschaftspläne und deren Beachtung hin, da die überwiegende Zahl der ausgelegten Satzungen im Bereich der Schutzzonen liegt. Nicht zuletzt macht der Wupperverband auf eine potenzielle Hochwassergefährdung in Teilen der Ortslage „Zurmühle“ aufmerksam. Er regt an, einen entsprechenden Hinweis in die Satzung aufzunehmen. Prüfung und
Abwägung: Der Hinweis
zur Hochwassergefährdung kann als redaktionelle Ergänzung in den Satzungstext
der Außenbereichssatzung „Zurmühle“ aufgenommen werden.
5) Rheinisch Berg. 20.09.2007 keine Bedenken alle Bereiche Kreis (s. Anlage 5) Der Rheinisch-Bergische Kreis erhebt mit seinen Fachbehörden grundsätzlich keine Bedenken zu den ausgelegten ergänzten Satzungsbereichen. Die „Untere Landschaftsbehörde“ gibt lediglich in zwei Fällen die Anregung, den Hinweis auf den Landschaftsschutz zu aktualisieren. Für den Bereich „Alt Sellscheid“ sollte der Bezug zum Landschaftsplan Nr. 2 „Eifgenbachtal“ hergestellt und aktualisiert werden. Für den Bereich „Staelsmühle“ sollte eine weitergehende Erläuterung zu der Lage des Satzungsbereiches im Schutzgebiet erfolgen. Prüfung und
Abwägung: Die
Hinweise auf den aktuellen Landschaftsplan für den Satzungsbereich „Alt
Sellscheid“ und die korrekte Lagebezeichnung für die Satzung
„Staelsmühle“ kann als redaktionelle Änderung in den jeweiligen
Satzungen aufgenommen werden.
Das Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes hat keine grundsätzlichen Bedenken zu den Satzungserweiterungen. Es weist lediglich darauf hin, dass zum Schutz der oberirdischen Gewässer in den Ortslagen Staelsmühle, Niederrautenbach und Hammesrostringhausen eine mögliche Bebauung einen beidseitigen Mindestabstand von 5,00 m zu dortigen Oberflächengewässern einzuhalten hat. Prüfung und
Abwägung: Dieser
Hinweis kann in den jeweiligen Satzungstexten ergänzt werden. Bei den
Satzungsentwürfen für die Ortslagen Staelsmühle und Hammesrostringhausen waren
bereits entsprechende Hinweise mit einem Mindestabstand von 3,00 m in den Text
eingearbeitet. Hier muss lediglich eine Korrektur der Abstandsgröße erfolgen. Für die
Satzung Niederrautenbach wird der Hinweis neu aufgenommen.
Die Fachämter Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr sowie das Bauamt des RBK melden zu den Satzungserweiterungen keine Bedenken an. B) Satzungsbeschluss
zu verschiedenen Satzungen Nachdem nun die Prüfung und Abwägung der Anregungen aus der erneuten öffentlichen Auslegung durchgeführt worden ist, kann der Satzungsbeschluss für die Satzungen gefasst werden.
Anlage/n: 1- 5 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange 6 verkleinerte Übersichtspläne zu den jeweiligen Änderungen gem. Auslegung 7 – 17 Satzungstexte und Satzungsabgrenzungen, die so als Außenbereichssatzungen beschlossen werden sollen
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