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Zu B., Seite 5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die erneute Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ gemäß § 2 (1) BauGB zu beschließen. Das Plangebiet liegt im östlichen Bereich des Wohngebietes Braunsberg. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. Zu C., Seite 6 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den
Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ mit
Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, zu beschließen. |
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