Vorlage - RAT/1196/2007  

 
 
Betreff: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Braunsberg"

A. Vorstellung der Planinhalte
B. Erneuter Aufstellungsbeschluss
C. Offenlagebeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
03.12.2007 
27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2007 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zu B., Seite 5

Der Rat der Stadt beschließt die erneute Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ gemäß § 2 (1) BauGB.

Das Plangebiet liegt im östlichen Bereich des Wohngebietes Braunsberg. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Zu C., Seite 6

Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ablauf des bisherigen Verfahrens

 

29.09.1994 (Rat)         Aufstellungsbeschluss und Beschluss einer Veränderungssperre

07.10.1994                  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Einladung zur Bürgerversammlung

 

26.10.1994                  Frühzeitige Beteiligung in Form einer Bürgerversammlung

11.10. - 14.11.1994     Frühzeitige Beteiligung der TÖB und Nachbargemeinden

 

26.06.1996 (StuV)       Beschluss der Planvariante 4

13.01.1997 (Rat)         Beschluss der Umlegung

 

2003/05                       Erschließungsplanung / Auftragserteilung durchs Tiefbauamt

Nov. 2005                   Vertrag zwischen Tiefbauamt/SAW und Hauptgrundstückseigentümer zur Verlegung des Kanals unabhängig von der Rechtskraft des Bebauungsplanes

 

 

Planerische Ausgangssituation

 

Der seit 1984 rechtkräftige Bebauungsplan Nr. 14 „Braunsberg“ weist eine breite öffentliche Verkehrsfläche als Ringschluss zwischen der Straße „Jagdfeld“ und der alten Hofschaft Braunsberg aus. Ein Auszug aus dem Bebauungsplan ist als Anlage I beigefügt.

 

Der in Braunsberg tätige Bauträger stellte 1989 die Realisierung dieses Straßenstücks in Frage. Mitte der 90er Jahre erfolgte die Erarbeitung von Planvarianten mit reduziertem Straßenausbau und beidseitiger Bebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern.

 

Als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden wurde 1996 die Variante 4 zur weiteren Bearbeitung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg beschlossen. Sie ist als Anlage II beigefügt.

 

Die Darstellungen des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes bleiben von der Planänderung des Bebauungsplanes unberührt. Der Ausschnitt aus dem FNP ist als

Anlage III beigefügt.

 

Die erforderliche Umlegung wurde zur Neuordnung der Grundstücke eingeleitet.

Auf der Grundlage der Variante 4 hat das Tiefbauamt die Erschließungs- und Kanalplanung beauftragt.

Zwischen 1996 und 2005 erfolgte keine weitere Bearbeitung der Bauleitplanung.

 

 

Weitere Bearbeitung der 5. Änderung

 

Der Straßenausbau in „Alt Braunsberg“ wurde 2006 durchgeführt. Der dort neu verlegte Mischwasserkanal sollte seine Weiterführung in dem geplanten Ringschluss der Straße bis zum Jagdfeld erhalten.

Um teure vorübergehende Umleitungen und Pumpstationen zu vermeiden, konnte der SAW mit dem Grundstückseigentümer im November 2005 eine vertragliche Vereinbarung zur vorgezogenen Verlegung des Mischwasserkanals auch ohne Bebauungsplanänderung erreichen. Hier kam die vorliegende oben genannte Straßenplanung einer schnellen Realisierung zu Gute, denn die Trassenführung für den Mischwasserkanal war somit vorgegeben.

 

Ein Aufleben der planerischen Tätigkeit war in erster Linie durch den erforderlichen Bau des Mischwasserkanals und den Absprachen mit dem Grundstückseigentümer bedingt.

 

Für die Bauleitplanung standen bis dahin noch folgende Fachgutachten aus:

 

  • Bodengutachten mit Versickerungsstudie für das Niederschlagswasser und die Möglichkeiten zur Versickerung auf den jeweiligen Baugrundstücken.

 

  • Der ökologische Fachbeitrag mit Bestandserfassung und der Darstellung des ökologischen Ausgleichs mit Ersatzmaßnahmen für den westlichen Teilbereich waren erforderlich.

 

  • Den seit 2004 im Baugesetzbuch geforderten Umweltbericht als Teil II der Begründung galt es ebenfalls zu erstellen.

 

Der Grundstückseigentümer übernahm die Beauftragung der oben genannten Gutachten auch ohne gesonderten städtebaulichen Vertrag. Somit konnte seitens des Planungsamtes im nächsten Schritt die Offenlage vorbereitet werden. Die textliche und zeichnerische Darstellung der Bebauungsplaninhalte übernahm das Planungsamt. Den Auftrag zu einer weiteren Detaillierung der Straßenplanung aus verkehrstechnischer Sicht wurde erteilt.

 

Die Abstimmung und Koordinierung mit der Umlegung konnte weitergeführt werden. Der Umlegungsausschuss ist bestrebt, eine freiwillige Umlegung mit den beiden Hauptbetroffenen zu erreichen.

 

 

Erläuterungen zu den Planinhalten

 

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ umfasst die Grundstücksflächen, die östlich und westlich der noch nicht realisierten öffentlichen Verkehrsfläche als Ringschluss zwischen der Straße „Jagdfeld“ und der alten Hofschaft Braunsberg liegen.

Der Straßenverlauf ist durch den bereits verlegten Mischwasserkanal vorgegeben. Diese Erschließung ermöglicht in der Planänderung ein beidseitig festgesetztes „Allgemeines Wohngebiet“ mit Einzel- und Doppelhäusern. Im Übergang zwischen den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 und der 5. Änderung wird an den Gebäudebestand und bestehende Verkehrsflächen angeknüpft. Gleichzeitig beinhaltet die 5. Änderung den gesamten Umlegungsbereich (siehe Anlage IV).

 

Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung (siehe Anlage V).

Der Bebauungsplanentwurf mit seinem Erschließungskonzept und den zeichnerischen Festsetzungen ist als Anlage VI der Sitzungsvorlage beigefügt. Die ergänzenden textlichen und gestalterischen Festsetzungen sind der Anlage VII zu entnehmen.

Die weitergehende Beschreibung der Planinhalte ist der Begründung mit dem Umweltbericht zu entnehmen (siehe Anlage VIII).

 

 

Die Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) von 2004/2006

 

Im noch nicht abgeschlossenen Planverfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ wurde die Änderung des Baugesetzbuches vollzogen.

 

Diese Änderung des BauGB bezieht sich für dieses Planverfahren im Wesentlichen auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht, der den Teil II der Begründung darstellen muss.

Die im geändertem Gesetz angebotene Lösung, bis zum 21.07.06 die Rechtskraft unter den alten Vorgaben zu erreichen, konnte nicht erfüllt werden, da die fachliche Erarbeitung zum damaligen Zeitpunkt noch keinen abschließenden Stand erreicht hatte.

 

In Abstimmung mit dem Planungsamt und der landschaftspflegerischen Fachgutachterin wurde festgestellt, dass das bisherige Verfahren in starkem Maße die Umweltbelange aufgegriffen und bereits ins Verfahren eingestellt hatte, so dass ein Neubeginn aller bisherigen Verfahrensschritte für nicht erforderlich erachtet wurde. Die notwendige Begründung zur Planänderung wurde um den neu geforderten Umweltbericht ergänzt.

 

Die neu eingeführten Bearbeitungsschritte im BauGB 2004, wie die Umweltprüfung mit Umweltbericht und das Monitoring, werden im Rahmen der Unterlagen zur Offenlage mit eingestellt. Im Rahmen der Behörden und Trägerbeteiligung zur Offenlage wird die Anforderung an das Abfragen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) mit gestellt, wobei davon auszugehen ist, dass keine Aspekte vorgetragen werden, die nicht bereits zur frühzeitigen Beteiligung vorgetragen und im Umweltbericht und den Planinhalten abgearbeitet wurden.

 

Ein gesonderter Beschluss des Rats der Stadt ist zu dieser Vorgehensweise nicht erforderlich. Der Umweltausschuss wird als Fachausschuss den landschaftspflegerischen Fachbeitrag und den Umweltbericht zur 5. Änderung zur Kenntnis nehmen.

 

 

Der ökologische Fachbeitrag

 

Für den seit 1984 rechtkräftigen Bebauungsplan Nr. 14 „Braunsberg“ hatte es den im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen ökologischen Ausgleich nicht gegeben. Das bedeutet, dass die Teile des Plangebietes der 5. Änderung, die bereits mit einer Wohnbaufläche belegt waren, auch im Rahmen der Planänderung keinen ökologischen Ausgleich auslösen.

 

Alle Bereiche westlich der geplanten Ringstraße werden somit im ökologischen Fachbeitrag nicht mit erfasst. Ausschließlich der östliche Bereich, der bislang als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen war und durch die Planänderung Wohnbaufläche wird, löst einen ökologischen Ausgleich aus.

 

Im Rahmen der Bestandserfassung wurde festgestellt, dass nach entsprechender Bewertung des Bestandes der Ausgleich unmittelbar im Plangebiet selbst erfolgen kann. Detaillierte Maßnahmen werden in der 5. Änderung des Bebauungsplanes festgesetzt. Das Öko-Konto der Stadt wird somit nicht beansprucht.

 

 

Der Umweltbericht

 

Nach Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4 und §§ 2a und 4c) BauGB 2004/06 ist im Rahmen der Bauleitplanung eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben werden. Dieser Umweltbericht ist Teil II der Begründung des Bebauungsplanes.

 

Zur frühzeitigen Beteiligung 1994 gab es diese Regelung noch nicht. Zur Fortführung des Verfahrens der 5. Änderung werden die Anforderungen zur Anpassung an die aktuellen Rechtsgrundlagen jedoch gestellt.

Im Auftrag des o. g Grundstückseigentümers hat das Büro „Haacken und Hammermann, Solingen“ den Umweltbericht verfasst.

 

Zusammenfassend kommt der Umweltbericht zu folgendem Ergebnis:

 

·           Für die Schutzgüter „Mensch, seine Gesundheit und Bevölkerung“, „Tiere/Pflanzen, biologische Vielfalt, „Wasser“, „Luft/Klima“, „Landschaft und Erholung, sowie Kultur- und Sachgüter“ bewertet der Umweltbericht die Beeinträchtigungen als nicht erheblich.

 

·           Beeinträchtigt wird das Schutzgut „Boden“ durch Versiegelung, Umlagerung und Verdichtung. Der Umweltbericht gibt Empfehlungen zur Verminderung der Beeinträchtigungen.

 

Der Umweltausschuss wird den Umweltbericht und den ökologischen Fachbeitrag in seine Beratungen mit aufnehmen und gegebenenfalls Empfehlungen für die weitere Beratung des Fachausschusses aussprechen.

 

 

Das bisherige Umlegungsverfahren

 

Das Umlegungsverfahren wurde 1997 angeordnet (Umlegungsbereich siehe Anlage IV). Auf der Grundlage der Variante 4 konnten einige Regelungen im südlichen und nördlichen Bereich vorab erreicht werden, doch mit den beiden Haupteigentümern im Kernbereich der Planänderung kam es bislang zu keiner abschließenden Regelung.

Dies war im Wesentlichen dadurch begründet, dass eine zügige Realisierung der neuen Wohnhäuser und der Ringstraße nicht anstanden. Durch den Bau des Mischwasserkanals in der geplanten Verkehrsfläche 2005 wurden das Planverfahren und somit auch die Umlegung wieder angeschoben.

 

Die Abstimmung und Koordinierung im Rahmen der Umlegung konnte weitergeführt werden. Der Umlegungsausschuss ist bestrebt, eine freiwillige Umlegung mit den beiden Hauptbetroffenen zu erreichen. In Kenntnis der Inhalte des angestrebten Planungsrechts wurden weitere Umlegungsgespräche geführt.

Grundlage für die erforderliche Bewertung und weitere Umlegungsregelungen kann jedoch nur die rechtsverbindliche Planänderung sein. Somit ist das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.14 „Braunsberg“ weiter zu betreiben und im nächsten Schritt die „Offenlage“ herbeizuführen.

 

 

Erneuter Aufstellungsbeschluss

 

Der 1994 erfolgte Aufstellungsbeschluss weist in der beigefügten Plandarstellung zur Gebietsabgrenzung der 5. Änderung erhebliche Ungenauigkeiten auf.

 

Die Anpassung an die aktuellen Katasterdaten des Kreises ist notwendig, da auf dieser Grundlage auch die Planzeichnung der Bebauungsplanänderung erfolgt.

 

Die Veränderungen in der Plangebietsabgrenzung sind in Teilen so erheblich, dass aus Gründen der Rechtssicherheit der Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ erneuert werden sollte (siehe Anlage V).

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die erneute Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ gemäß § 2 (1) BauGB.

Das Plangebiet liegt im östlichen Bereich des Wohngebietes Braunsberg. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

 

Offenlagebeschluss

 

Obwohl die planerische Tätigkeit zu diesem Planverfahren für einen großen Zeitraum ruhte, hat sich an den inhaltlichen Aussagen nichts verändert, so dass an den vorliegenden Planungsstand reibungslos angeknüpft werden konnte.

Da der städtebauliche Entwurf als Grundlage zur Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes in den Grundzügen nicht verändert wurde, konnten die Fachgutachten beauftragt werden.

 

Die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit fand ihren Niederschlag in der Varianten 4, die dem StuV zur Entscheidung vorgelegt wurden. Auf eine Einzelabwägung konnte verzichtet werden, denn die vorgetragenen Anregungen fanden ihren Niederschlag in der weiteren Bearbeitung der Bebauungsplanänderung und der Erstellung der Fachgutachten.

 

Die weitergehende Entwurfsplanung zum Straßenausbau musste sich an die fixierte Linienführung halten, da der Mischwasserkanal bereits verlegt ist. Bestehende Zwangspunkte, wie der vollzogene Straßenausbau in „Alt Braunsberg“ und die städtischen Flächen bis hin zum Wendebereich „Jagdfeld“, mussten sinnvoll angebunden werden. Die Anordnung von öffentlichen Stellplätzen im Straßenquerschnitt unterbricht den gradlinigen Straßenverlauf und schafft mit reduzierter Ausbaubreite eine erforderliche Verkehrsberuhigung. Durchgangsverkehr in größerem Umfang ist nicht zu erwarten. Das gesamte Wohngebiet Braunsberg wird vom öffentlichen Nahverkehr nicht befahren.

 

Weitere inhaltliche Aussagen sind in dem Bebauungsplanentwurf und der Begründung dargelegt und aus der Anlage VI und VIII ersichtlich. Die planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen orientieren sich an dem bestehenden Wohngebiet Braunsberg und an rechtsverbindlichen Bebauungsplänen, die in den letzten Jahren zur Umsetzung im Stadtgebiet kamen (siehe Anlage VII).

 

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ mit Begründung einschließlich des Umweltberichtes und den textlichen und gestalterischen Festsetzungen kann der Rat nunmehr zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

Weiteres Verfahren / Erschließungsvertrag

 

Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ wird mit der Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über die Offenlage unterrichtet und um fristgerechte Stellungnahme gebeten.

 

Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden geprüft und anschließend von der Verwaltung zur Beratung und Entscheidung dem Rat der Stadt vorgelegt. Nach zu fassendem Satzungsbeschluss und der amtlichen Bekanntmachung erlangt die Planänderung ihre Rechtskraft.

 

Der Erschließungsvertrag mit den weiteren Detaillierungen der gesamten Erschließungsmaßnahmen und des ökologischen Ausgleichs im Plangebiet wird voraussichtlich nach Abschluss der Umlegungsvereinbarungen mit dem Hauptgrundstückseigentümer abgeschlossen und separat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage I           Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 14 „Braunsberg“

Anlage II           Variante 4 zur weiteren Bearbeitung der 5. Planänderung

Anlage III          Auszug aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan

Anlage IV         Umgrenzung des Umlegungsgebietes

 

Anlage V         Plangebietsabgrenzung zur 5. Änderung des BP Nr.14 „Braunsberg“

Anlage VI         Entwurf der 5. Änderung des BP Nr. 14 „Braunsberg“ (Verkleinerung)

Anlage VII        Textliche und gestalterische Festsetzungen

Anlage VIII        Begründung mit Umweltbericht

 

 

Der Ordner mit den Originalgutachten und der Original Bebauungsplanentwurf liegen während der Sitzungen des StuV und des Rats im Sitzungssaal aus: