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Stadtverordneter Schmitz beantragt für die CDU-Fraktion, den 2. Absatz des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern: „Der Bürgermeister wird beauftragt, sobald die Fertigstellung der Rathausfassade im Innenhof absehbar ist, die Maßnahme “Verbesserung der Zuwegung für Menschen mit Gehbehinderungen im Bereich des Rathausvorplatzes“ zu planen und diese im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorzustellen.“ Stadtverordneter Bilstein stimmt für die SPD-Fraktion dem Antrag der CDU-Fraktion zu. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu und ändert den Beschlussvorschlag wie folgt: Der Bürgermeister wird beauftragt, sobald die Fertigstellung der Rathausfassade im Innenhof absehbar ist, die Maßnahme “Verbesserung der Zuwegung für Menschen mit Gehbehinderungen im Bereich des Rathausvorplatzes“ zu planen und diese im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorzustellen. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Aufgrund der Gefahrensituation
auf dem Rathausvorplatz, hervorgerufen durch die Probleme mit der
Rathausfassade, wird die genannte Maßnahme im Zusammenhang mit der Baumaßnahme
Telegrafenstraße nicht durchgeführt. Der Bürgermeister wird beauftragt, sobald die Fertigstellung der Rathausfassade im Innenhof absehbar ist, die Maßnahme “Verbesserung der Zuwegung für Menschen mit Gehbehinderungen im Bereich des Rathausvorplatzes“ zu planen und diese im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorzustellen. |
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