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Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung
des Gesamtausgabebedarfs bei den Haushaltsstellen 1.615.962.1.3 “Straßenbau Brückenweg” und 1.660.981.2.2 “Stützmauer Brückenweg” gem. § 29 GemHVO einstimmig zur
Kenntnis. Die Mehrausgaben in Höhe von
1.043.800,- € sind im Haushaltsplan 2004 als kassenwirksame Ausgaben bzw.
als Verpflichtungsermächtigung für 2005 zu berücksichtigen. |
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