Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Unterstraße 18 - 20" (Stichweg) hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1221/2008 Herstellung der Erschließungsanlage "Unterstraße 18 - 20" (Stichweg)
hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauverwaltungsamt   
 
Beschluss

Übernahme:

Übernahme:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch die Bauherrengemeinschaft Erhard und Grabert erstellte Erschließungsanlage „Unterstraße 18 – 20“ (Stichweg) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Unterstraße 18 – 20“ (Stichweg) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr, zu beschließen:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 8, Flurstücke 252 und 255

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.