Übernahme: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch die Bauherrengemeinschaft Erhard und Grabert erstellte Erschließungsanlage „Unterstraße 18 – 20“ (Stichweg) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen. Widmung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Unterstraße 18 – 20“ (Stichweg) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr, zu beschließen: Gemarkung Dhünn, Flur 8, Flurstücke 252 und 255 Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. |
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