Zu A) Kein Beschluss erforderlich. Zu B) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“,
bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß §
10 BauGB zu beschließen. Der Begründung wird zugestimmt. |
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