Vorlage - RAT/1232/2008  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Jahnstraße/Unterweg"
A) Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Jahnstraße/Unterweg" gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
18.02.2008 
28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.03.2008 
22. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
BP_21_1Aend_Vorlage_RAT_1232_Anlage I_  
BP_21_1Aend_Vorlage_RAT_1232_Anlage_II_  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Zu A)

Kein Beschluss erforderlich.

 

 

Zu B)

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 BauGB. Der Begründung wird zugestimmt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.10.2007 gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ beschlossen.

 

In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt beschlossen, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage dargestellten Planänderungen „A“ und „B“ durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung entspricht dem Plangebiet der Ursprungsfassung (Begründung, Anlage 2: „Geltungsbereich der 1. Änderung“).

 Es wurde festgelegt, dass Anregungen nur zu den beiden vorgenannten Änderungsbereichen zulässig sind.

 

Die öffentliche Auslegung des Planes hat in der Zeit vom 16.11.2007 bis zum 19.12.2007 stattgefunden.

Die Träger öffentlicher Belange wurden am 15.11.2007 angeschrieben und aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 19.12.2007 abzugeben.

 

 

Originalplanzeichnung und Abschlussbegründung zur 1. Bebauungsplanänderung

Wie bereits ausgeführt, wirkt sich die 1. Änderung nur auf den Planteil des Bebauungsplanes aus. Eine Änderung oder Anpassung der textlichen Festsetzungen ist nicht erforderlich.

 

Erläuterungen zu Ziel und Zweck sowie den Inhalten der 1. Änderung sind der zugehörigen Abschlussbegründung einschließlich ihrer Anlagen 1 – 5 zu entnehmen. Diese ist Bestandteil der Anlage II: „1. Änderung Bebauungsplan Nr. 21 Jahnstraße/Unterweg“.

 

Der Originalplanzeichnung wird zu den jeweiligen Sitzungen im Sitzungsraum ausgehängt.

 

Im Übrigen gelten die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Originalbebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“.

 

 

 

 

Zu A)

Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung

 

 

I.          Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB)

Im Rahmen der Auslegung hat einzig der Rheinisch-Bergische Kreis eine Stellungnahme zu den Planänderungen abgegeben:

1.          Rheinisch-Bergischer Kreis, Bergisch Gladbach                                   Anlage I

                        Schreiben vom 17.12.07

Die Fachbehörden des Rheinisch-Bergischen Kreises und ihre Stellungnahmen:

1.1       Seitens der Unteren Landschaftsbehörde bestehen aus Sicht von          Natur und Landschaft grundsätzlich keine Bedenken gegen die       Planänderung.

1.2       Auch aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft und des           Bodenschutzes werden keine Bedenken vorgetragen.

1.3       Aus Sicht der Abt. 60/Kreisstraßen, ÖPNV             und Verkehr bestehen, nach             Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde/Direktion Verkehr, ebenfalls keine       Bedenken.

Der Rat der Stadt nimmt die unter den Punkten 1.1 – 1.3 abgegebenen Stellungnahmen der Fachbehörden des Rheinisch Bergischen Kreises zur Kenntnis.

 

 

 

II.         Öffentlichkeit

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden seitens der Bürgerinnen und Bürger keine Anregungen eingereicht oder vorgetragen.

Der Rat der Stadt nimmt dies zur Kenntnis.

 

 

 

Kein Beschluss zu A) erforderlich

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht. Dies wurde dem Rat der Stadt zur Kenntnis gegeben. Es ist kein Beschluss erforderlich.

 

 

 

 

Zu B)

Satzungsbeschluss

 

Nachdem der Rat der Stadt die unter A) aufgeführten Stellungnahmen bzw. die Tatsache, dass im Verfahren keine Anregungen vorgebracht wurden, zur Kenntnis genommen hat, kann er die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ als Satzung beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 BauGB. Der Begründung wird zugestimmt.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage I:         Stellungnahmen der Behörden, Schreiben des Rhein.-Berg. Kreises

Anlage II:        1. Änderung Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“

                        Verkleinerte Planzeichnung sowie Abschlussbegründung

                        einschließlich folgender Anlagen:

Anlage 1:        Geltungsbereich der 1. Änderung

Anlage 2:        Lage der Änderungsbereich A + B

Anlage 3:        Änderungsbereich „A“ im Maßstab 1: 500

Anlage 4:        Änderungsbereich „B“ im Maßstab 1: 500

Anlage 5:        Legende zur Planzeichnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP_21_1Aend_Vorlage_RAT_1232_Anlage I_ (22 KB)      
Anlage 2 2 BP_21_1Aend_Vorlage_RAT_1232_Anlage_II_ (4752 KB)