Beschlussvorschlag: Zu A) Kein Beschluss erforderlich. Zu B) Der Rat der Stadt beschließt die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“,
bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß §
10 BauGB. Der Begründung wird zugestimmt. Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung am 29.10.2007 gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) im
vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Rat
der Stadt beschlossen, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 (2)
BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen und die
Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3
(2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB auf der
Grundlage der in der Sitzungsvorlage dargestellten Planänderungen
„A“ und „B“ durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird
gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung entspricht dem Plangebiet der Ursprungsfassung (Begründung, Anlage 2: „Geltungsbereich der 1. Änderung“). Es wurde festgelegt, dass Anregungen nur zu
den beiden vorgenannten Änderungsbereichen zulässig sind. Die öffentliche Auslegung des Planes
hat in der Zeit vom 16.11.2007 bis zum 19.12.2007 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange
wurden am 15.11.2007 angeschrieben und aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum
19.12.2007 abzugeben. Originalplanzeichnung
und Abschlussbegründung zur 1. Bebauungsplanänderung Wie bereits ausgeführt, wirkt
sich die 1. Änderung nur auf den Planteil des Bebauungsplanes aus. Eine
Änderung oder Anpassung der textlichen Festsetzungen ist nicht erforderlich. Erläuterungen zu Ziel und Zweck sowie den Inhalten der 1. Änderung sind der zugehörigen Abschlussbegründung einschließlich ihrer Anlagen 1 – 5 zu entnehmen. Diese ist Bestandteil der Anlage II: „1. Änderung Bebauungsplan Nr. 21 Jahnstraße/Unterweg“. Der Originalplanzeichnung wird zu
den jeweiligen Sitzungen im Sitzungsraum ausgehängt. Im Übrigen gelten die
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Originalbebauungsplanes Nr. 21
„Jahnstraße/Unterweg“. Zu
A) Behandlung
der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung I. Behörden und Träger öffentlicher
Belange (TÖB) Im Rahmen der Auslegung hat
einzig der Rheinisch-Bergische Kreis eine Stellungnahme zu den Planänderungen
abgegeben: 1. Rheinisch-Bergischer Kreis, Bergisch
Gladbach Anlage I Schreiben vom 17.12.07 Die Fachbehörden des
Rheinisch-Bergischen Kreises und ihre Stellungnahmen: 1.1 Seitens der Unteren Landschaftsbehörde
bestehen aus Sicht von Natur und
Landschaft grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planänderung. 1.2 Auch aus Sicht der Wasser- und
Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes
werden keine Bedenken vorgetragen. 1.3 Aus Sicht der Abt. 60/Kreisstraßen, ÖPNV
und Verkehr bestehen, nach
Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde/Direktion
Verkehr, ebenfalls keine Bedenken. Der Rat der
Stadt nimmt die unter den Punkten 1.1 – 1.3 abgegebenen Stellungnahmen
der Fachbehörden des Rheinisch Bergischen Kreises zur Kenntnis. II. Öffentlichkeit Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung wurden seitens der Bürgerinnen und Bürger keine
Anregungen eingereicht oder vorgetragen. Der Rat der
Stadt nimmt dies zur Kenntnis. Kein Beschluss zu A) erforderlich Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wurden weder Bedenken
noch Anregungen vorgebracht. Dies wurde dem Rat der Stadt zur Kenntnis gegeben.
Es ist kein Beschluss erforderlich. Zu
B) Satzungsbeschluss Nachdem der Rat der Stadt die
unter A) aufgeführten Stellungnahmen bzw. die Tatsache, dass im Verfahren keine
Anregungen vorgebracht wurden, zur Kenntnis genommen hat, kann er die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“
als Satzung beschließen. Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21
„Jahnstraße/Unterweg“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen
Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 BauGB. Der Begründung wird zugestimmt. Anlage/n: Anlage I: Stellungnahmen
der Behörden, Schreiben des Rhein.-Berg. Kreises Anlage II: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ Verkleinerte Planzeichnung sowie Abschlussbegründung einschließlich folgender Anlagen: Anlage 1: Geltungsbereich der 1. Änderung Anlage 2: Lage der Änderungsbereich A + B Anlage 3: Änderungsbereich „A“ im
Maßstab 1: 500 Anlage 4: Änderungsbereich „B“ im
Maßstab 1: 500 Anlage 5: Legende zur Planzeichnung
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