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Die Stadtverordnete Irmhild
Engelbrecht wird vom Bürgermeister nach § 67 Absatz 3 GO in ihr Amt eingeführt
und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtung wird eine
Niederschrift gefertigt. |
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