Auszug - Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten  

 
 
26. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 21.07.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0171/2003 Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten
   
 
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hermanns, Bettina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Stadtverordnete Irmhild Engelbrecht wird vom Bürgermeister nach § 67 Absatz 3 GO in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet

Die Stadtverordnete Irmhild Engelbrecht wird vom Bürgermeister nach § 67 Absatz 3 GO in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.