Auszug - Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2002  

 
 
26. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 22
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.07.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0174/2003 Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2002
   
 
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hermanns, Bettina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2002 und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 7 (2) Buchstabe f SpkG NW Entlastung

Der Rat der Stadt nimmt einstimmig Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2002 und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 7 (2) Buchstabe f SpkG NW Entlastung.

 

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates Stadtsparkasse nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.