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Der Rat der Stadt nimmt einstimmig
Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2002 und erteilt den Organen
der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 7 (2) Buchstabe f SpkG NW Entlastung.
Die Mitglieder und stellvertretenden
Mitglieder des Verwaltungsrates Stadtsparkasse nehmen aus Gründen des § 31 GO
NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. |
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