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Stadtverordneter
Schmitz nimmt aus Gründen des § 31 GO an der Beratung und Abstimmung nicht
teil. Stadtverordneter
Klein begründet seine ablehnende Haltung zum Vertragspaket. Der Rat der
Stadt nimmt die nachfolgend aufgeführten Vertragsunterlagen bezüglich der
Neuregelung der Stromversorgung in Wermelskirchen zur Kenntnis und fasst
folgende Beschlüsse: Der Rat der
Stadt Wermelskirchen stimmt bei 3 Enthaltungen (1 SPD, 1 UWG, 1 Grüne) und 2
Gegenstimmen (1 SPD, 1 UWG) den nachstehenden Verträgen -
Gesellschaftsvertrag über eine stille Gesellschaft mit
RWE Plus -
Konsortialvertrag mit RWE Plus -
Gesellschaftsvertrag der BEW-Netze-GmbH und -
Konsortialvertrag mit RWE net zu und
beauftragt den Vertreter der Stadt Wermelskirchen in der
Gesellschafterversammlung der BEW, diesen Beschluss des Rates in der
Gesellschafterversammlung zur Kenntnis zu geben und rechtsverbindliche
Erklärungen im Namen der Stadt Wermelskirchen abzugeben und entgegen zu nehmen. Ein neuer
Konzessionsvertrag über die Stromversorgung im Gebiet der Stadt Wermelskirchen
ist zwischen der Stadt Wermelskirchen und der BEW mit Wirkung zum 01.01.2004
abzuschließen. |
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