Auszug - Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW), Wipperfürth; Neuregelung der Stromversorgung in Wermelskirchen  

 
 
26. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.07.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0157/2003 Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW), Wipperfürth;
Neuregelung der Stromversorgung in Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Löffler, Heinz
Federführend:Verwaltungsvorstand Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt nimmt die nachfolgend aufgeführten Vertragsunterlagen bezüglich der Neuregelung der Stromversorgung in Wermelskirchen zur Kenntnis und fasst folgende Beschlussfassung:

Stadtverordneter Schmitz nimmt aus Gründen des § 31 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Stadtverordneter Klein begründet seine ablehnende Haltung zum Vertragspaket.

 

Der Rat der Stadt nimmt die nachfolgend aufgeführten Vertragsunterlagen bezüglich der Neuregelung der Stromversorgung in Wermelskirchen zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen stimmt bei 3 Enthaltungen (1 SPD, 1 UWG, 1 Grüne) und 2 Gegenstimmen (1 SPD, 1 UWG) den nachstehenden Verträgen

 

-          Gesellschaftsvertrag über eine stille Gesellschaft mit RWE Plus

-          Konsortialvertrag mit RWE Plus

-          Gesellschaftsvertrag der BEW-Netze-GmbH und

-          Konsortialvertrag mit RWE net

 

zu und beauftragt den Vertreter der Stadt Wermelskirchen in der Gesellschafterversammlung der BEW, diesen Beschluss des Rates in der Gesellschafterversammlung zur Kenntnis zu geben und rechtsverbindliche Erklärungen im Namen der Stadt Wermelskirchen abzugeben und entgegen zu nehmen.

 

Ein neuer Konzessionsvertrag über die Stromversorgung im Gebiet der Stadt Wermelskirchen ist zwischen der Stadt Wermelskirchen und der BEW mit Wirkung zum 01.01.2004 abzuschließen.