Auszug - Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für die Ortslage "Röttgen" Hier: Einleitungsbeschluß  

 
 
26. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.07.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0132/2003 Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für die Ortslage "Röttgen"
Hier: Einleitungsbeschluß
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens für eine Außenbereichssatzung „Am Röttgen“ nach § 35 (6) BauGB gemäß beigefügten Antrag der Ehel

Der Rat der Stadt beschließt bei 13 Gegenstimmen (11 SPD, 1 UWG, 1 Grüne) die Einleitung des Verfahrens für eine Außenbereichssatzung “Am Röttgen” nach § 35 (6) BauGB gemäß beigefügten Antrag der Ehel. Boddenberg, Am Röttgen 17 in 42929 Wermelskirchen.