Auszug - Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2007 auf "Aufzeichnung mittels Tonträgern von Ausschuss- und Ratssitzungen"  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 03.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:23 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1215/2008 Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2007 auf "Aufzeichnung mittels Tonträgern von Ausschuss- und Ratssitzungen"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss

Stadtverordneter Schulte beantragt, den in § 24 Abs

 

 

Die CDU-Fraktion beantragt, den in § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse vom 03.07.1995 in der Fassung der 1. Änderung vom 10.04.2006 wie folgt zu ändern:

 

„Der Sitzungsverlauf wird für die Anfertigung der Niederschrift mittels Tonträger aufgezeichnet. Die Tonträger dürfen ausschließlich von den in Abs. 3 Satz 1 genannten Personen zur Erstellung der Niederschrift genutzt werden. Sind keine Einwendungen nach Abs. 4 erhoben worden, so ist der Tonträger unverzüglich zu löschen. Wird ein Änderungswunsch geäußert, so kann zur Klärung der Berechtigung dieses Wunsches bis zur nächstfolgenden Ratssitzung der Tonträger abweichend von Satz 2 von dem Ratsmitglied, das den Änderungswunsch vorträgt, und von den in Abs. 3 Satz 1 genannten Personen gemeinsam abgehört werden, um eine gütliche Einigung über die Niederschrift zu erreichen. Das Ergebnis dieser Einigungsbemühungen ist dem Rat vorzutragen. Anschließend ist der Tonträger unverzüglich zu löschen.“

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 10 Ja-Stimmen (6 CDU, 4 SPD) gegen 5 Nein-Stimmen (1 FDP, 1 WNK UWG, 1 UWG, 2 Bürgerforum) bei 2 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen, Bürgermeister) entsprechend zu beschließen.