Die CDU-Fraktion beantragt,
den in § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse vom
03.07.1995 in der Fassung der 1. Änderung vom 10.04.2006 wie folgt zu ändern:
„Der Sitzungsverlauf wird für die Anfertigung
der Niederschrift mittels Tonträger aufgezeichnet. Die Tonträger dürfen
ausschließlich von den in Abs. 3 Satz 1 genannten Personen zur Erstellung der
Niederschrift genutzt werden. Sind keine Einwendungen nach Abs. 4 erhoben
worden, so ist der Tonträger unverzüglich zu
löschen. Wird ein Änderungswunsch geäußert, so
kann zur Klärung der Berechtigung dieses Wunsches bis zur nächstfolgenden
Ratssitzung der Tonträger abweichend von Satz 2 von dem Ratsmitglied,
das den Änderungswunsch vorträgt, und von den
in Abs. 3 Satz 1 genannten Personen gemeinsam abgehört werden,
um eine gütliche Einigung über die Niederschrift zu erreichen. Das Ergebnis
dieser Einigungsbemühungen ist dem Rat vorzutragen. Anschließend ist der
Tonträger unverzüglich zu löschen.“
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt mit 10 Ja-Stimmen (6 CDU, 4 SPD) gegen 5
Nein-Stimmen (1 FDP, 1 WNK UWG,
1 UWG, 2 Bürgerforum) bei 2 Enthaltungen
(Bündnis 90/Die Grünen, Bürgermeister)
entsprechend zu beschließen.