![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die 1. Nachtragssatzung vom * zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001 in der vorgelegten Fassung zu beschließen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |