Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Erhöhung des
Gesamtausgabebedarfes bei dem Produktsachkonto 012.002.001 01000 5221001 “Sanierung
Brücke Herrlinghausen“ von 27.500 € um 62.200 € auf 89.700 € gemäß §
29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis. Der
Mehraufwand / die Mehrauszahlungen in Höhe von 62.200 € sind im Rahmen der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit im Produktbereich 012.002.001 (38.000 €) einzusparen. Die
restliche Deckung erfolgt durch Einsparung bei der Kreisumlage. Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Betrag von
24.200 € überplanmäßig gem. § 83 GONW im Teilergebnisplan (Aufwand) und
im Teilfinanzplan (Auszahlungen) bereit zu stellen. |
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