Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei dem Produktsachkonto 012.002.001 01000 5221001 “Sanierung Brücke Herrlinghausen“ von 27.500 € um 62.200 € auf 89.700 € gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis. Der Mehraufwand / die Mehrauszahlungen in Höhe von 62.200 € sind im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Produktbereich 012.002.001 (38.000 €) einzusparen. Die restliche Deckung erfolgt durch Einsparung bei der Kreisumlage. Der Rat der Stadt stellt den Betrag von 24.200 € überplanmäßig gem. § 83 GONW im Teilergebnisplan (Aufwand) und im Teilfinanzplan (Auszahlungen) bereit. Sachverhalt: Nach § 29 GemHVO (bisheriger Fassung und entsprechender Dienstanweisung) sowie § 24 Abs. 2 GemHVO (neue Fassung) ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtaufwendungen bzw. -auszahlungen einer Maßnahme des Ergebnisplans und des Finanzplans nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der ”Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)” und in den ”Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO (alt) gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Finanzplan / Ergebnisplan um mehr als 10 %, sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Baumaßnahme “Sanierung Brücke Herrlinghausen” auf jeden Fall überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO (alt) erfolgt, bevor mit der Bearbeitung des Projektes weiter fortgefahren wird. Ausbaugrundlage Im Stadtgebiet Wermelskirchen gibt es verschiedene Bauwerke (u.a. Brücken und Stützmauern), die sich im Eigentum der Stadt Wermelskirchen befinden. Diese Bauwerke werden in regelmäßigen Abständen untersucht (Alle 6 Jahre eine Hauptuntersuchung und alle 2 Jahre eine Zwischenuntersuchung). In diesem Zusammenhang wurde im Juli 2006 an der Straßenbrücke Herrlinghausen (alte Eisenbahnbrücke / Bauwerksnummer 41589/ siehe Bild 1) von einem Sachverständigen (Büro C&K) die Hauptuntersuchung durchgeführt. Das Fachbüro hat im Bericht vom 28.07.2006 verschiedene Mängel festgestellt. Aufgrund der visuell festgestellten Auffälligkeiten sollten hier folgende Sanierungsarbeiten durchgeführt werden: - Asphaltdeckschicht im Gehwegbereich (Betonkappe) erneuern - in einzelnen Bereichen Betonsanierung (Kantenbereiche) - fachgerechte Verfüllung der Bauwerksfugen (Siehe Bild 2 und 3) Planung Die Sanierungskosten wurden anhand der Gutachterunterlagen auf 25.000 € geschätzt. Folge dessen erfolgte in 2006 die Haushaltsanmeldung für das HHJ 2007. Es wurde hier das separate Produktsachkonto 012.002.001 01000 5221002 für die Sanierung der Brücke angelegt. Der Gesamtausgabebedarf (GAB) wurde auf 27.500 € festgelegt. Die Ausschreibung der Arbeiten wurde im August 2007 durchgeführt. Die Vergabe an die Sanierungsfirma erfolgte im Oktober 2007. Baudurchführung Der Baubeginn der Sanierungsarbeiten fand im November 2007 statt. Aufgrund der besonderen verkehrlichen Lage der Brücke (einzige Erschließungsstraße der Ortslage Herrlinghausen, beengte Straßenbreite und Schulweg) wurde zuerst mit der Sanierung der nördlichen Gehwegseite begonnen. Der südliche Gehweg diente währenddessen der fußläufigen Erschließung der Ortslage (Schulweg GGS Tente etc.). Nach dem die Baufirma die Asphaltdeckschicht entfernt hat und mit den Betonsanierungen beginnen wollte, wurden zusätzliche erhebliche Schäden im Betonkörper festgestellt. Am 29.11.2007 wurden, aufgrund der festgestellten Schadenssituation, die Arbeiten eingestellt. (siehe Bild 4 +5) Aufgrund der Dringlichkeit erfolgte noch am selben Tag (29.11.2007) ein Ortstermin mit dem Sachverständigen (Büro C&K). Daraufhin wurden am 04.12.2007 Bohrkerne nicht nur im nördlichen Gehwegbereich (Betonkappe), sondern auch in der südlichen Betonkappe und im Fahrbahnbereich durch ein Büro für Betontechnologie (Ingenieurbüro Finette) entnommen. Die Materialmängel im Beton, die unter der Asphaltschicht festgestellt und die erst im Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten erkennbar wurden, gaben Anlass zur Befürchtung, dass der gesamte Kragarm (Gehweg) nicht mehr tragfähig ist und die Gefahr bestand, dass dieser abgerissen werden müsste. Die Entnahme der Bohrkerne und die anschließende Untersuchung sollte feststellen, ob der Betonkörper im Kragarmbereich sowie auch im Hauptteil der Brücke (Fahrbahn) noch trag- und sanierungsfähig ist. Das Büro Finette hat nach der Entnahme der Proben die Auswertung (20.12.2007) der Bohrkerne durchgeführt. (siehe Bild 6) Der Sachverständige hat nach Auswertung der Betonkerne festgestellt, dass, trotz der groben Schäden am Betonkörper in beiden Kragarmbereichen, eine ausreichende Festigkeitsklasse C30 / 37 (alt B35/B300) vorhanden ist. Somit bestand aus Sicht des Sachverständigen keine Bedenken mit den Sanierungsarbeiten im Bereich der Gehwege/Kragarme fortzufahren. Die Sanierungsarbeiten konnten somit fortgeführt werden. Die Arbeiten mussten technisch gesehen nicht verändert werden (alle Arbeiten und Leistungen hierfür sind im Leistungsverzeichnis enthalten). Lediglich der Umfang der Arbeiten vergrößerte sich aufgrund der vorgefundenen Schadenssituation (Mengenmehrung der Positionen). Aufgrund der möglichen, aber nun notwendig größeren Sanierung, war deutlich, dass sich die Sanierungskosten erhöhen. Der Gesamtumfang der Sanierungsarbeiten und somit auch die Gesamtkosten war Anfang Januar 2008 noch nicht vorauszusehen. Da an dieser Brücke, auch aufgrund der genannten besonderen Verkehrslage, die Sanierung unumgänglich und notwendig ist hat sich die Stadt entschlossen die komplette Sanierung fortzusetzen. Eine Alternative (Abriss oder Baustillstand) bei den genannten Sanierungsarbeiten ist aufgrund der besonderen Verkehrslage (einzige Erschließungsstraße) nicht möglich gewesen. Ein Baustillstand hätte sogar zusätzliche Kosten bedeutet. Die durchgeführten Arbeiten können als so genannte „Sowieso-Kosten“ bezeichnet werden. Aufgrund der schlechten Witterung konnten die Arbeiten erst am 28.01.2008 wieder beginnen. Die Bauarbeiten sind inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Kosten Der bisherige Gesamtausgabebedarf (GAB) beträgt 27.500 € Der Mehraufwand gegenüber dem bisherigen GAB setzt sich wie folgt zusammen: Schadstellen abstemmen 17.000,- € PEC-Material einbauen 38.000,- € Armierung beschichten 5.000,- € -------------- Summe 60.000,- € Es ergibt sich folgende Gesamtkostenaufstellung (einschl. Mehraufwand): Teilmaßnahme Kosten Baukosten gem. Ausschreibung 27.000,- € Betonuntersuchung 2.200,- € Ing.-Leistung 500,- € Zusätzliche Sanierungsarbeiten 60.000,- € -------------- Summe 89.700,- € Aufgrund der Massenmehrung wurde mit der Baufirma über die Mengenmehrung der Einzelpositionen verhandelt. Die Baufirma hat daraufhin unterschiedliche Nachlässe auf die Einheitspreise (gegenüber der Ausschreibung) gewährt.
Die auf dem Produktsachkonto 012.002001 01000 5221002 bereitgestellten Mittel betragen insgesamt 27.500 €. Projektstand gemäß Bauinvestitionscontrolling:
Nach den Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling darf in der Stufe VI (Ausführung) eine Abweichung von +/- 10% auftreten. Der bisherige Gesamtausgabebedarf (GAB) beträgt 27.500 €, die jetzige Kostensumme beträgt 89.200 €. Die Abweichung ist erheblich. Die Mehraufwendungen von 62.200 € werden in 2008 fällig. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Produkthaushalt beim Produkt 012.002.001 und durch Einsparungen bei der Kreisumlage. Im Einzelnen kann die Deckung bei den folgenden Produkten bereitgestellt werden: Produktkonto 012.002.001 01000 5221001 (Sanierung von verschiedenen Brücken) 38.000,- € Einsparungen Kreisumlage 24.200,- € --------------- 62.200,- € Anlage/n:
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