Übernahme: Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den
Vorhabenträger, der Firma Ten Brinke GmbH, erstellte Erschließungsanlage
„Johnenheide“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht
zu übernehmen. Widmung: Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß §§ 6
und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend
aufgeführten Grundstücke der Straße „Johnenheide“ zum Gemeingebrauch
für den öffentlichen Verkehr zu beschließen. Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 3, Flurstücke 369 und 385 Die zu widmenden
Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße
eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke
überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine
Verkehrsart beschränkt. Die Widmung ist
öffentlich bekannt zu machen. |
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